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Luzern und Neuenburg führen E-Voting ein

30.06.2026

Gute Neuigkeiten für Luzerner und Neuenburger Auslandschweizer:innen: Ihre Heimatkantone wollen ihnen die elektronische Stimmabgabe ermöglichen. Luzern bietet ab September, Neuenburg voraussichtlich ab November E-Voting an.

Am 29. November 2026 sollen die Neuenburger Auslandschweizer:innen zum ersten Mal seit 2019 wieder elektronisch abstimmen können, wie die Staatskanzlei des Kantons am 16. Juni mitgeteilt hat. Der Bundesrat wird voraussichtlich im September über die entsprechende Bewilligung entscheiden. Dem Kanton Luzern hat er diese bereits erteilt. In beiden Kantonen sollen die Auslandschweizer Stimmberechtigten das E-Voting-System der Post nutzen können. 

Ein wichtiger Stimmkanal für die Fünfte Schweiz

Die Auslandschweizer-Organisation (ASO), SwissCommunity, ist sehr erfreut über diesen Entscheid der beiden Kantone. Die elektronische Stimmabgabe erleichtert den Auslandschweizer:innen die Ausübung ihrer politischen Rechte beträchtlich. Die postalische Zustellung der Wahl- und Stimmunterlagen kann sich nämlich je nach Wohnort massiv verzögern, wodurch die Stimmberechtigten ihre Unterlagen nicht rechtzeitig zur Auszählung zurückschicken können. Die elektronische Stimmabgabe erspart ihnen das Zurückschicken; sie ist deshalb ein wichtiger Abstimmungskanal für die rund 840 000 Auslandschweizer:innen. Oftmals ist das E-Voting für sie gar die einzige Möglichkeit, an einer Abstimmung oder Wahl teilnehmen zu können. 

Jetzt anmelden für E-Voting in Neuenburg

Um den elektronischen Stimmkanal in Neuenburg nutzen zu können, müssen sich die Stimmberechtigten einmalig für das E-Voting anmelden. Diese Möglichkeit steht all denjenigen Auslandschweizer:innen offen, die in ein Stimmregister des Kantons Neuenburg eingetragen sind. Melden Sie sich genug früh an, sodass Sie im November sicher elektronisch stimmen können! Genauere Informationen zur Einschreibung finden Sie auf der entsprechenden Webseite des Kantons Neuenburg.

Luzern: einfacher abstimmen

Im Kanton Luzern ist eine solche Anmeldung nicht nötig. Sind Sie als Auslandschweizer:in in ein Stimmregister in Luzern eingetragen, erhalten Sie automatisch die entsprechenden Unterlagen. Erstmals von dieser Möglichkeit Gebrauch machen können Sie am 27. September.
 

Weitere Informationen:

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