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Fragen und Antworten zur neuen E-Voting-Testplattform der Post

9. Juni 2023

Möchten Sie E-Voting kennenlernen? Die Schweizerische Post hat eine Testplattform bereitgestellt, auf der alle Interessierten versuchsweise eine Stimme elektronisch abgeben können. Hier erhalten Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen. 


Wie funktioniert E-Voting?

Die Stimmberechtigten erhalten den Stimmrechtsausweis mit den Angaben fürs E-Voting und den übrigen Abstimmungsunterlagen per Post. Die Anmeldung im E-Voting-System erfolgt mit der Eingabe des Initialisierungscodes, der auf dem Stimmrechtsausweis zu finden ist, und mit einem zusätzlichen Authentifikationsmerkmal. Das kann je nach Kanton das Geburtsjahr oder das Geburtsdatum sein. Nach erfolgreicher Anmeldung führt der Prozess die Stimmberechtigten in wenigen Schritten bis zur definitiven elektronischen Stimmabgabe.

Wer kann E-Voting nutzen?

Die rechtlichen Vorgaben des Bundes definieren, dass maximal 10 % der nationalen und 30 % der kantonalen Stimmberechtigten elektronisch an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen dürfen. Menschen mit Behinderungen und Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sind von dieser Begrenzung ausgenommen.

Die Kantone entscheiden, ob sie E-Voting anbieten und für welchen Teil der Stimmberechtigten. Aktuell haben die Kantone Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau entschieden, ab Juni 2023 E-Voting im Versuchsbetrieb anzubieten. In allen drei Kantonen können Auslandschweizer Stimmberechtigte elektronisch abstimmen. Im Kanton Basel-Stadt sind zusätzlich Menschen mit Behinderungen und im Kanton St. Gallen im Kanton wohnhafte Stimmberechtigte in fünf Pilotgemeinden zu E-Voting zugelassen. Im Gegensatz zu den Auslandschweizern müssen sich diese jedoch für E-Voting anmelden.

Ist E-Voting sicher?

Ja, das System verfügt über eine sehr hohe Sicherheit. Die Post hat ihr E-Voting-System gemäss den neuen rechtlichen Grundlagen entwickelt. Diese definieren hohe Anforderungen an die Sicherheit. Das System der Post verfügt über die vollständige Verifizierbarkeit und ermöglicht so erstmals, dass der gesamte elektronische Abstimmungsprozess vom Aufsetzen des elektronischen Urnengangs über die Stimmabgabe bis zur Ermittlung der Resultate überprüfbar ist. Ein solches System mit vollständiger Verifizierbarkeit war in der Schweiz bisher noch nie im Einsatz. 

 

Kann E-Voting an den Nationalratswahlen 2023 genutzt werden?

Das ist noch nicht bekannt. Für den Einsatz des Systems an den Nationalratswahlen 2023 ist eine besondere Grundbewilligung erforderlich. Der Bundesrat entscheidet darüber auf Gesuch der Kantone.

 

Können alle Auslandschweizer:innen mit E-Voting abstimmen?

Nein. Jeder Kanton entscheidet selbst, ob er E-Voting anbietet. Aktuell können Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in den Kantonen Basel-Stadt, St.Gallen und Thurgau über eidgenössische Vorlagen abstimmen, im Kanton Basel-Stadt auch den Ständerat wählen.

 

Was muss ich tun, damit ich als Auslandschweizer:in E-Voting nutzen kann?

Ein Eintrag ins Stimmregister für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ist vorgängig notwendig und erfolgt über die Schweizer Vertretung im Ausland.

Die Schweizer Vertretung leitet die Anmeldung der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer zur Ausübung des Stimmrechts sowie weitere Meldungen wie zum Beispiel Adressänderungen an die entsprechende Stimmgemeinde weiter. Weitere Informationen finden Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer unter eda.admin.ch.

Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer haben die administrativen Vorlaufzeiten für E-Voting zu beachten: Anmeldungen, Adressänderungen oder Meldungen, dass sie ihre Stimmabgabe persönlich vornehmen möchten, müssen spätestens 8 Wochen vor dem Urnengang bei der entsprechenden Stimmgemeinde eintreffen, damit das Stimmmaterial entsprechend aufbereitet werden kann. Wer sich später bei der Vertretung im Ausland anmeldet, erhält einmalig Stimmmaterial ohne E-Voting. Für weitere Termine werden die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer dann für E-Voting berücksichtigt.

Diese Informationen stammen von der Informationswebseite der Kantone: FAQ | E-Voting Informationsplattform der Kantone (evoting-info.ch)

 

Warum ist E-Voting nicht papierlos möglich?

Es ist eine rechtliche Vorgabe, dass die Stimmberechtigten mindestens den Stimmrechtsausweis physisch per Post erhalten.

Quelle und Originaltext von der Schweizerischen Post.

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