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«Exit» schliesst Fünfte Schweiz nicht aus

27. Januar 2021

Die Sterbehilfe-Organisation Exit verzichtet auf einen umstrittenen Schritt: Schweizer Mitglieder mit Wohnsitz im Ausland werden nicht ausgeschlossen. Sie können weiterhin Exit-Dienste in Anspruch nehmen.

Die grösste und bekannteste Schweizer Sterbehilfe-Organisation, Exit, kündigte im Sommer 2020 an, die Kriterien für eine Mitgliedschaft zu verschärfen: Künftig könne nur noch Exit-Mitglied werden, wer in der Schweiz wohne. Und eine bereits existierende Mitgliedschaft erlösche beim Umzug ins Ausland.

Gegen diese geplante Änderung der Exit-Statuten regte sich heftiger Widerstand. Insbesondere Auslandschweizerinnen und -schweizern klagten, sie würden damit von der in der Schweiz geltenden liberalen Sterbehilfepraxis ausgeschlossen.

Nun steht fest, dass Exit auf die erwähnte Verschärfung verzichtet. Exit-Präsidentin Marion Schafroth: «Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, wird auch in Zukunft nicht aus unserem Verein ausgeschlossen.»

Erwogen hatte der Verein den nun verworfenen Schritt wegen «bürokratischen Hürden»: Ein Teil der Auslandmitglieder lebt in Ländern, in denen die Sterbehilfe sehr streng gehandhabt wird oder gar gesetzlich verboten ist. Zudem, so Exit, müssten schwerkranke Mitglieder in die Schweiz transportiert werden, da nur hier eine Freitodbegleitung legal durchgeführt werden könne.

Der 1982 gegründete Verein Exit zählt heute rund 130’000 Mitglieder, knapp 3000 von ihnen leben im Ausland. Exit setzt sich schwergewichtig für «selbstbestimmtes Sterben», respektive für die Freitodbegleitung ein. Pro Jahr lassen sich rund 900 kranke Menschen von der Organisation in den Tod begleiten. Deutlich weniger als ein Prozent von ihnen reist dazu aus dem Ausland an. (MUL)

www.exit.ch

Nachtrag

Dieser Beitrag bezieht sich einzig auf die Dienstleistungen der Sterbehilfeorganisation «EXIT-Deutsche Schweiz» mit Sitz in Zürich. In der Schweiz sind aber zwei voneinander unabhängige EXIT-Organisationen tätig: Nebst «EXIT-Deutsche Schweiz» ist dies «EXIT ADMD Suisse romande» mit Sitz in Genf. Die beiden Organisationen stützen sich auf sich unterscheidende Statuten. So akzeptiert «EXIT-Deutsche Schweiz» in ihren Statuten Schweizer Staatsangehörige, die im Ausland leben, und wird dies auch weiterhin tun. Dagegen nimmt «EXIT ADMD Suisse romande» nur Schweizer oder Ausländer auf, die ihren Hauptwohnsitz in der französischen Schweiz haben. Im Gegensatz zu «EXIT-Deutsche Schweiz» verfügt die Westschweizer Sterbehilfeorganisation auch nicht über Sterbezimmer, wo sie sterbewillige Menschen würdevoll begleiten kann. Sie will auch keine solche Orte schaffen. «EXIT ADMD Suisse romande» begleitet sterbewillige Menschen ausschliesslich in ihrem eigenen Zuhause. Im Ausland lebende Schweizer Bürgerinnen und Bürger können sich somit nur bei «EXIT-Deutsche Schweiz» in Zürich anmelden.

Weitere Informationen: www.exit-romandie.ch / www.exit.ch

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