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Auswandern in Nicht-EU-Staaten

Bei einem Wegzug in ein Land ausserhalb der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des EFTA-Raumes gibt es einiges zu beachten, da weder die bilateralen Verträge noch das Freizügigkeitsabkommen zur Anwendung gelangen.

So ist vor der Abreise zu klären, welche Aufenthaltstitel für Sie nötig sind, ob Sie eine Arbeitsbewilligung benötigen, respektive überhaupt arbeitstätig sein dürfen und auch, wie es um Ihre Sozialversicherungen steht.

Kurzum – die Auswanderung ist sorgfältig und früh genug zu pla­nen, damit am Ende keine bösen Überraschungen auftauchen.

Unser Rechtsdienst

Wir geben allgemeine Auskünfte, was das Schweizer Recht in Bezug auf Auswanderung betrifft und beantworten Ihre spezifischen Fragen. Gerne stellen wir Ihnen ebenfalls Informationsmaterial zum Thema Auswandern zur Verfügung.

Auf unseren folgenden Seiten finden Sie weitere Informationen:

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