Auswandern in EU-Staaten
Dieses Freizügigkeitsabkommen hat den Zweck, die geografische und berufliche Mobilität der Schweizerinnen und Schweizer innerhalb der EU- und EFTA-Staaten zu erleichtern. Im Abkommen ist insbesondere vorgesehen, dass die Schweizer Bürgerinnen und Bürger im europäischen Raum über die gleichen Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen verfügen wie die Bürgerinnen und Bürger der EU- und EFTA-Länder.
Unser Rechtsdienst
Wir geben allgemeine Auskünfte, was das Schweizer Recht in Bezug auf Auswanderung betrifft und beantworten Ihre spezifischen Fragen. Gerne stellen wir Ihnen ebenfalls Informationsmaterial zum Thema Auswandern zur Verfügung.
Auf unseren folgenden Seiten finden Sie weitere Informationen:
- Auswandern
- Krankenversicherung innerhalb der EU/EFTA
- AHV/IV innerhalb der EU/EFTA
- 2. Säule innerhalb der EU/EFTA
- Informationen zum Leben im Ausland
Die folgenden Broschüren enthalten die wichtigsten Informationen im Zusammenhang mit einer Auswanderung in einen EU-/EFTA-Staat:
Weitere Informationen:
- Portal Personenfreizügigkeit der Bundesverwaltung
- EU Kontaktstelle für Diplomanerkennung
- EURES das europäische Portal zur beruflichen Mobilität
- Verbindungsstelle Sozialversicherungspflicht EU/EFTA
- Ausreise in die EU
- Faktenblatt des BSV, Auswirkung der Personenfreizügigkeit EU/EFTA auf Sozialversicherungen und Sozialhilfe