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Auswandern in EU-Staaten

Die Schweiz hat mit den Staaten der Europäischen Union (EU) und mit den EFTA-Ländern (Island, Liechtenstein und Norwegen) diverse bilaterale Verträge sowie ein Abkommen über den freien Personenverkehr abgeschlossen.

Dieses Freizügigkeitsabkommen hat den Zweck, die geografische und berufliche Mobilität der Schweizerinnen und Schweizer innerhalb der EU- und EFTA-Staaten zu erleichtern. Im Abkom­men ist insbesondere vorgesehen, dass die Schweizer Bürge­rinnen und Bürger im europäischen Raum über die gleichen Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen verfügen wie die Bürgerinnen und Bürger der EU- und EFTA-Länder.

Unser Rechtsdienst

Wir geben allgemeine Auskünfte, was das Schweizer Recht in Bezug auf Auswanderung betrifft und beantworten Ihre spezifischen Fragen. Gerne stellen wir Ihnen ebenfalls Informationsmaterial zum Thema Auswandern zur Verfügung.

Auf unseren folgenden Seiten finden Sie weitere Informationen:

Die folgenden Broschüren enthalten die wichtigsten Informationen im Zusammenhang mit einer Auswanderung in einen EU-/EFTA-Staat:

Weitere Informationen:

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