E-ID
Am 28. September 2025 stimmt die Schweiz über das neue E-ID-Gesetz ab. Es soll den Schweizer:innen ermöglichen, sich mittels einer sicheren staatlichen E-ID künftig auch digital auszuweisen. Für Auslandschweizer:innen böte dies viele Vorteile.
Bereits im März 2021 entschieden die Schweizer Stimmberechtigten über ein Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste. Mit 64 % Nein-Stimmen wurde der damalige Vorschlag klar abgelehnt. Das Referendumskomitee kritisierte vor allem, dass mit dem alten Gesetzesentwurf private Firmen für die Ausstellung des elektronischen Identitätsnachweises (E-ID) und die Verwaltung von sensiblen Personendaten verantwortlich gewesen wären. Sie hielten zudem den Datenschutz für ungenügend. Auch der Auslandschweizerrat (ASR) hatte diese Sorgen geteilt und sich trotz der zahlreichen Vorteile einer E-ID für die Fünfte Schweiz nur sehr knapp für den damaligen Vorschlag ausgesprochen.
Nach dem Volksnein reichten Vertreter:innen aller parlamentarischen Fraktionen eine Motion ein, um den Bundesrat zur Schaffung einer vertrauenswürdigen, nunmehr staatlichen E-ID aufzufordern. Infolgedessen erarbeitete der Bundesrat einen neuen Vorschlag für ein Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (BGEID), wobei er die Bedenken der Stimmbevölkerung berücksichtigte. Der Vorschlag sieht entsprechend der Motion vor, dass der Bund die E-ID ausstellt. Die Daten sollen dezentral auf den Endgeräten der Nutzer:innen gespeichert werden, was den Datenschutz verbessert. Der neue Gesetzesentwurf geniesst breite Unterstützung, auch unter Kritiker:innen des alten Vorschlags.
Auch die Auslandschweizer-Organisation (ASO) setzt sich für ein Ja zum E-ID-Gesetz am 28. September 2025 ein. Der Auslandschweizerrat (ASR), das höchste Gremium der ASO, hat eine entsprechende Resolution mit grosser Mehrheit verabschiedet. Für die Schweizer Diaspora bietet eine elektronische Identität nämlich zahlreiche Vorteile.
Vereinfachte Behördenkontakte dank E-Government
Aufgrund ihrer räumlichen Distanz zur Schweiz sowie der Zeitverschiebung gestalten sich die Kontakte zu Schweizer Behörden für Auslandschweizer:innen oftmals kompliziert. Die Einführung einer E-ID würde hier Abhilfe schaffen, da sie das Anbieten von E-Government-Lösungen bedeutend vereinfacht und den Auslandschweizer:innen somit die Betreuung ihrer Verwaltungsakten und den Behördenkontakt erleichtern könnte. Sie könnten so vermehrt auch vertrauliche Dokumente online anfordern oder einreichen dank eindeutiger Identifizierung mit E-ID. Bereits in seinem Wahlmanifest 2023 identifizierte der ASR deshalb die Entwicklung von E-Government als ein prioritäres Anliegen der Fünften Schweiz.
Stärkung der politischen Teilhabe dank E-Democracy
Papierloses E-Voting
Des Weiteren eröffnet eine elektronische Identität neue Möglichkeiten für E-Democracy, wie ein durchgehend digital ausgestaltetes E-Voting-Verfahren. Im bisherigen und laufenden E-Voting-Testbetrieb wurden die Stimm- und Wahlunterlagen jeweils brieflich an die Auslandschweizer Stimmberechtigten versandt. Zwar müssen die Auslandschweizer:innen ihre Unterlagen zumindest nicht mehr per Briefpost in die Schweiz zurückschicken; je nach Wohnort erhalten sie sie aber weiterhin sehr spät. Eine E-ID würde ein durchgehend papierfreies E-Voting-Verfahren erleichtern und könnte somit auch diese Verzögerung verhindern. Bei Annahme des BGEID wird sich die ASO dafür einsetzen, dass von dieser Möglichkeit künftig Gebrauch gemacht wird.
E-Collecting
Die E-ID bietet auch die ideale Grundlage für das elektronische Sammeln von Unterschriften für Volksinitiativen und Referenden (E-Collecting). Aktuell können Auslandschweizer:innen die Unterschriftenbögen für Initiativen und Referenden direkt bei den entsprechenden Komitees anfordern und sie unterzeichnet wieder zurückschicken. Dies bringt je nach Wohnort hohe Versandkosten mit sich. Die Einführung eines E-Collecting-Systems basierend auf der E-ID-Vertrauensinfrastruktur würde es den Schweizer:innen im Ausland erlauben, Volksinitiativen und Referenden zu unterstützen, ohne dafür die Versandkosten auf sich nehmen zu müssen. Auf Geheiss des Parlaments arbeitet der Bundesrat aktuell bereits an einem Vorschlag für einen dementsprechenden Pilotbetrieb für E-Collecting.
Eine sichere staatliche E-ID würde es den Auslandschweizer:innen also insgesamt erleichtern, ihre verfassungsmässig garantierten politischen Rechte wahrzunehmen.
Vereinfachung von Identifizierungsprozessen
Eine E-ID könnte der Auslandschweizer Gemeinschaft auch den Zugang zu privaten Dienstleistungen in der Schweiz erleichtern, insbesondere zu Bankdienstleistungen. Die gesetzlich mandatierte eindeutige Identifizierung neuer Kund:innen ist für Banken insbesondere dann teuer, wenn die Personen im Ausland leben. Viele Banken schränken deshalb ihre Dienste diesbezüglich stark ein. Solche Identifizierungsprozesse werden durch eine E-ID einfacher und günstiger; somit besteht die Hoffnung, dass die Schweizer Banken den Auslandschweizer:innen wieder vermehrt Zugang gewähren.