Biometrische Schweizer Identitätskarte: was gilt für Auslandschweizer:innen?
Seit anfangs November 2026 können Schweizer Bürger:innen eine biometrische Identitätskarte beantragen. Bei dieser neuen Identitätskarte, handelt es sich um einen physischen Ausweis in Kreditkartenformat, der als Identitätsausweis im Alltag und vor allem auch als Reisedokument im Schengen-Raum dienen soll.
Die Karte ist mit einem Chip ausgestattet, auf dem ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Dadurch bietet sie einen besseren Schutz vor Fälschungen und Missbrauch. Bereits ausgestellte Identitätskarten ohne Chip bleiben bis zum Ablaufdatum gültig, ein vorzeitiger Umtausch ist derzeit nicht notwendig.
Wie können Auslandschweizer:innen die neue Identitätskarte beantragen?
Die neue biometrische Identitätskarte kann bei den zuständigen Schweizer Vertretungen im Ausland beantragt werden. Die Anmeldung ist online möglich, für die Erfassung der biometrischen Daten ist jedoch ein persönliches Erscheinen bei der zuständigen Vertretung erforderlich.
Weitere Informationen zur neuen Identitätskarte und zur Bestellung finden Sie unter: https://www.fedpol.admin.ch/de/pass-und-identitaetskarte
Achtung: Nicht zu verwechseln mit der E-ID
Die biometrische Identitätskarte ist ein physisches Ausweis- und Reisedokument. Sie ist nicht mit der elektronischen Identität (E-ID) zu verwechseln, die kein Reisedokument ist, sondern dazu dient, sich künftig auch in der digitalen Welt ausweisen zu können.