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  • Política

La Ley de los Suizos en el Extranjero aclara y especifica las obligaciones de todos

04.11.2015

A primeros de noviembre entró en vigor la Ley de los Suizos en el Extranjero (LSE), importante para los ciudadanos suizos residentes en el extranjero, porque define claramente las obligaciones de la Confederación con respecto a los suizos en el extranjero, pero asimismo los derechos y las obligaciones de dichos ciudadanos.

La Ley de los Suizos en el Extranjero (LSE) es el resultado de una iniciativa parlamentaria del Consejero de los Estados Filippo Lombardi, un tesinés que, junto con Rudolf Wyder, ex director de la OSE, luchó durante años por esta ley.

En realidad, la LSE no es una nueva ley, sino una recopilación de todas las disposiciones relativas a los suizos en el extranjero hasta ahora repartidas en varias leyes y en decretos y reglamentos, y abarca desde los derechos políticos, pasando por la ayuda social y la protección consular hasta la información y el apoyo institucional a los suizos en el extranjero. La LSE presenta los derechos y las obligaciones, así como los servicios y apoyos en forma de resumen sinóptico, sin por ello centralizar ni uniformar todo. El objetivo de la LSE es fomentar la comunicación entre las distintas autoridades, así como entre el ámbito público y el privado. Un ejemplo es la Dirección Consular del Departamento Federal de Asuntos Exteriores (DFAE), que actuará en el futuro, junto con las representaciones suizas en el extranjero, como “ventanilla única” para cualquier asunto relacionado con los suizos en el extranjero.

La LSE rige tanto para personas jurídicas como para individuos y es aplicable a todos los ciudadanos suizos que se encuentran fuera del país – es decir, no sólo a los que viven en el extranjero, sino también a los que están en otro país durante un breve periodo de tiempo, por ejemplo de vacaciones. Los principios de subsidiariedad y la responsabilidad propia (véase el recuadro abajo) son fundamentales y están estipulados explícitamente en la LSE.

Breve resumen de la Ley de los Suizos en el Extranjero

VIGENCIA

La LSE regula los derechos y las obligaciones de los suizos en el extranjero, el apoyo de las instituciones de suizos en el extranjero, la asistencia a todos los suizos cuando están en el extranjero en una situación de emergencia, así como la protección consular para personas jurídicas

RESPONSABILIDAD PROPIA

La LSE se basa en el principio de la responsabilidad propia. La Confederación espera que cada persona asuma por sí misma la responsabilidad personal cuando prepare y realice una estancia en el extranjero o bien cuando desempeñe una actividad en otro país, se comporte de forma que afronte el riesgo adecuadamente e intente superar por sí misma las dificultades que surjan (véase el recuadro).

GUICHET UNIQUE (VENTANILLA ÚNICA)

El DFAE es el punto de contacto al que pueden dirigirse los ciudadanos suizos para consultas sobre temas que atañen a los suizos en el extranjero. Esta llamada “Guichet unique” se compone sobre todo de la Helpline del DFAE (teléfono: +41 800 24-7-365) y de la red de representaciones suizas.

INSCRIPCIÓN OBLIGATORIA

Para los ciudadanos suizos residentes en el extranjero es obligatorio inscribirse en la correspondiente representación (consulado o embajada). La inscripción es requisito indispensable para ejercer los derechos políticos, y ahora para recibir las prestaciones de ayuda social.

NOTIFICACIÓN DE CAMBIOS

Los suizos en el extranjero tienen que actualizar por sí mismos los datos personales que proporcionaron al inscribirse. Según el Código Civil Suizo, esta obligación rige en el caso de cambios de estado civil y no tiene necesariamente que ver con la LSE. A la hora de comunicar un cambio de domicilio, la LSE simplifica el proceso: quien una vez en el extranjero se mude y se domicilie en otro distrito consular, sólo tendrá que comunicar el cambio de domicilio a una de las dos representaciones, que actualizará debidamente el registro de suizos en el extranjero.

DERECHOS POLÍTICOS

Por una parte se simplificará el ejercicio de los derechos políticos de los suizos en el extranjero, ya que los ciudadanos con derecho a voto ya no tendrán que renovar cada cuatro años la inscripción en el Registro Electoral, y por otra parte se borrará del Registro Electoral a las personas cuya documentación electoral haya sido devuelta tres veces consecutivas porque no se ha localizado al destinatario/a la destinataria en la dirección indicada. Ahora, los ciudadanos suizos en el extranjero con derecho a voto podrán comunicar a su municipio electoral su renuncia a ejercer sus derechos políticos. Dicha renuncia puede evocarse en cualquier momento. Quien se haya inscrito recientemente en el Registro Electoral ejercerá su derecho a voto en el último municipio en el que haya residido en Suiza. Para las personas inscritas previamente en un Registro Electoral no habrá ningún cambio y podrán votar también en su municipio de origen.

AYUDA SOCIAL

La mayor parte de las disposiciones hasta ahora vigentes sobre la ayuda social para suizos en el extranjero han sido transferidas a la LSE. Sólo pueden realizar una solicitud los ciudadanos suizos inscritos en el Registro de Suizos en el Extranjero. En casos urgentes se puede hacer una excepción temporal.

PROTECCIÓN CONSULAR Y CONSEJOS SOBRE VIAJES

Los consejos sobre viajes que quedarán estipulados en la legislación federal gracias a la LSE se dirigen a todos los suizos que viajan, también a los suizos en el extranjero. A la hora de calcular las tasas y los reintegros corespondientes a ayuda prestada por la protección consular se considerará si los afectados han seguido los consejos para viajes publicados por el DFAE. Según la LSE, la Confederación podrá ahora conceder también a los suizos en el extranjero el derecho a recibir protección consular en viajes fuera del país de residencia.

OTROS SERVICIOS CONSULARES

La LSE no comporta cambios en los sectores de servicios administrativos ni de otros servicios consulares como los que gestionan el estado civil, la nacionalidad, la documentación, el seguro suizo AHV/AVS e IV/AI y el reclutamiento militar.

Responsabilidad propia

Uno de los puntos clave de la Ley de los Suizos en el Extranjero es el principio de la responsabilidad propia. En el artículo 5 se estipula lo siguiente: “Cada persona asume la responsabilidad de la preparación y la realización de una estancia en el extranjero o del ejercicio de una actividad en el extranjero.” Esto significa en la práctica que desde el 1.o de noviembre no existe derecho absoluto a protección consular. El Estado actuará sólo subsidiariamente, especialmente concediendo por ejemplo ayuda social.

Si alguien incurre en un comportamiento negligente a la hora de preparar un viaje o durante el mismo, de ahora en adelante se le facturarán los servicios de la protección consular. Se considera negligencia el hecho, por ejemplo, de ignorar los consejos para viajes del DFAE. Pero también quien no disponga de un seguro de viaje actúa negligentemente.

Estas disposiciones deben ser observadas especialmente también por los ciudadanos suizos enviados al extranjero por una empresa suiza, que deben aclarar previamente con sus empresarios si éstos disponen de un seguro que cubra al personal durante sus estancias en el extranjero.

En cualquier caso, antes de un viaje o una estancia en el extranjero se deben seguir las consejos de viaje de las páginas web del DFAE o consultar la Helpline. (BE)

Hacia la ley

Hacia la entrevista con el Consejero de los Estados Hans Stöckli

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    Benjamin König, Türkei 13.02.2022 At 12:38

    Ich finde nirgends eine Info, wie lange ich mich als Auslandschweizer in der CH zu Ferienzwecken aufhalten darf, ohne mich anzumelden (bin in der CH militärdienstpflichtig). Weiss da jemand mehr? Die Botschaft sagte mir, ich solle meine ehemalige Wohngemeinde fragen, aber die hatten keine Ahnung.

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    • user
      Rechtsdienst ASO 17.02.2022 At 08:48
      Dies gilt es nachzufragen, bei der Einwohngemeinde, in der Sie sich aufhalten werden, da jede Gemeinde ihre eigenen Bestimmungen betreffend Anmelde- und Abmeldeformalitäten aufstellt. Diese sollte Ihnen sagen können, wie lange Sie sich dort ohne Anmeldung aufhalten dürfen. Die Adressen finden Sie auf folgender Internetseite: https://www.ch.ch/de/adressen-der-behorden-in-der-schweiz/

      Sollten Sie sich länger als 3 Monate in der Schweiz aufhalten, ist zu beachten, dass das Gesetz bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten auch ohne Anmeldung eine Krankenversicherungspflicht vorsieht. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien zu lassen, wenn Sie in Ihrem Wohnland über einen gleichwertigen Versicherungsschutz verfügen.
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    Léon Dossé 31.12.2016 At 07:14
    Das Ausländergesetz finde ich eine gute Sache, da alles geregelt ist. Aber ich erhalte aus einer Liegenschaft in der Schweiz eine monatliche Nutzniessung und muss obwohl ich nicht in der Schweiz wohne diesselbe versteuern. Ich wohne nicht am Sitz der Liegenschaft und habe auch keine andere Wohnung in der Schweiz und mir würde es interessieren ob ich von diesen Steuern auch eine Nutzung geltend machen kann. Es wäre z.B. schön, wenn ich nur eine Krankenkasse machen könnte auch wenn ich nicht in der Schweiz wohne oder etwas anderes aber es wird nur genommen und genommen.
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    Franz Liechti 15.02.2016 At 21:18
    Was Banken treiben, ob in der Schweiz oder auch im Ausland, ist schon uebel. Alleine wenn es um Wechselkurse geht, welcher bei Zahlungen mit einer Kreditkarte im Ausland, angewendet und dem Kontoinhaber in Rechnung gestellt werden, bezeichne ich als Betrug. Als Schweizer, mit Wohnsitz im Ausland, wird mir nun durch die LUKB eine monatliche Gebuehr von SFr. 35.= belastet. Letztes Jahr waren es noch SFr. 25.=. Bin seit fast 60 Jahren Kunde bei der Bank und meine AHV wird monatlich auf mein Konto dort ueberwiesen. Saemtliche anfallenden Konto-Gebuehren, fuer Zahlungen, Ueberweisungen usw., werden zusaetzlich belastet. Der gegenwaertige gueltige Zinssatz liegt bei der Bank weit unter 1%! Bei einem Kontostand von mindestens SFr. 100000.= wuerde diese monatliche Gebuehr entfallen. Offenbar ist dies eine Einladung fuer sehr Reiche oder fuer Steuerhinterzieher. Mich wundert es nicht dass unsere Grossbanken im Ausland Strafen in Millionenhoehe bezahlen muessen und die Kleinverdiener und Pensionaere dafuer, durch solche Massnahmen wie Zusatzgebuehren, zur Rechenschaft gezogen werden.
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    Charlotte Leisinger 05.12.2015 At 17:59
    meine Adresse bei der Schweizer Bank ist die meiner Familie in der Schweiz. Ich wohne in Asien. Kein Problem.
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      Ernst Ruetimann , Trang 18.12.2015 At 12:55
      Das hatte ich auch mit meiner Schwester , welche Zugriff auf mein UBS Bankkonto hatte , und so den Zahlungsverpflichtungen in der Schweiz nachkam .- Bis sie leider ploetzlich starb , und ich mein Bankkonto aufloesen musste .-
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    Lodi 02.12.2015 At 16:28
    Ich habe einige Kommentare gelesen. Meine Logik ist simple und einfach: Niemand zwing einen Schweizer bzw. eine Schweizer Familie das Land (hier die Schweiz) zu verlassen. Wer dies hingegen in kauf nimmt, hat mit dem Argument der "Eigenverantwortung" zu rechnen (darauf kommt man mit Hilfe simpler menschlicher Logik). Es gibt Auslandsdienste so vieler Länder, die nicht Halb so viel Leisten wie das Schweizer EDA. Viele beklagen sich über höhen von Schulgeldern im Ausland, Naturkatastrophen im Ausland, Elite Unis im Ausland, Führerschein im Ausland (was sowieso Gesetzmässig in jedem Land geregelt ist: man hat kein Recht dazu ein Fahrzeug mit Französischem Kennzeichen mit einem Schweizer Führerschein zu fahren), nie gearbeitet und keine AHV? Ist doch logisch dass man nichts bekommt, wenn man nie etwas für die Altersvorsorge einbezahlt hat und dann auch noch im Ausland lebt (warum sollte dafür der Schweizer Staat oder ein Schweizer Steuerzahler aufkommen???), etc. Niemand hat sie gezwungen ins Ausland zu gehen oder ihren Sohn an eine teure Uni zu schicken!
    Was wenn Sie nicht aus der Schweiz weggezogen wären die Schweizer Steuern erhöht werden müssten, weil in Brasilien eine Naturkatastrophe 100 Auslandschweizern den Keller mit Schlamm gefüllt hat und die EDA dafür aufkommen müsste? Ich denke alle (seien wir fair: die meisten) würden sich sofort wieder beklagen. Man möchte von der Schweiz profitieren? Dann soll man auch in der Schweiz leben. So einfach ist das meiner Meinung nach.
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      Jan Lauber 03.12.2015 At 01:03
      Ich bin ganz einverstanden mit Lodis Ansichten. Ich bin seit ueber 20 Jahren in Californien ansaessig. Wir machen uns leicht ueber Amerikaner lustig (ich bin inzweischen auch einer) die fuer jedes kleine Missgeschick gleich Gerichtsverfahren androhen. Und im selben Atemzug beschweren wir uns ueber die Eigneverantwortung im ASG. z Fuefi u z Weggli ...
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      Ruth ?irintürk (-Frey) 24.01.2016 At 10:25
      Lodi: Sie haben ja so recht! Ich lebe seit über 30 Jahren in der Türkei. Nach 17 Jahren Arbeit und AHV-Praemien Einzahlungen in der Schweiz, bin ich seit 4 Jahren stolze Bezügerin einer in meinem Wohnland angemessenen AHV-Rente. Man sollte sich in jüngeren Jahren schon gut überlegen, von was man im Alter leben soll. Es ist leichtsinnig, den Heimatstaat nach all den Jahren für alles und jedes verantwortlich zu machen...
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    Hans Schmutz 29.11.2015 At 08:03
    Hans Schmutz,
    Ich wohne seit 1959 im Ausland 45 davon in den USA. Jetzt habe ich gerade alle Kommentare von oben bis unten gelesen. Fuer das Banken Problem muessen wir hauptsaechlich dem US Dept of Justice Schuld geben. Dass sich der Bundesrat (read Widmer-Schlumpf) nicht mehr eigesetzt hat oder die UBS um jeden Preis goesser warden wollte, hat auch nicht gehofen. Diese Probleme hat man aber kommen sehen und man hatte Zeit etwas zu unternehmen. Wir Schweizer haben doch gelernt mit Geld sparsam umzugehen, selber fuer das Alter vorzusorgen, anstatt sich blind dem Staat anzuvertrauen. Die meisten hier wollen wohl den Fuenfer und das Weggli, das beste von 2 Staaten. Wer nichts bezahlt hat auch kein Anrecht auf Hilfe. Es gab ja die freiwillige AHV und fast jedes Land hat ein Vorsorge System und private Investions Moeglichkeiten. Hinterher jammern nuetzt wenig. Ich moechte wissen wie viele hier trotzdem immer noch die Sozialisten unterstuetzen.
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    Diane Hobiger 24.11.2015 At 02:55
    Ich lebe seit 25 Jahren in Australien, habe hier meine Kinder gehabt und erzogen, und gedenke, meine ubrigen alten Jahren in meiner schweizer Heimat bei meinen Schwestern zu verbringen. Als ich mich bei meiner Kommune (Commune de Montreux) erkundigte, wie es mit dem AHV ginge, wurde mir gesagt, dass ich nichts bekommen wuerde, weil ich den Jahren bevor ich in Australien umgezogen war nicht genug eingezahlt hatte. Ich bin empoert: Das heisst, dass eine Schweizer Frau, die sich 25 Jahre um ihre Kinder gekuemmert hat (ein behindertes Kind) und kein Geld verdient hat, kein Anrecht auf AHV hat! Gibt es etwas, was ich machen kann?
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    G.Schadegg 22.11.2015 At 02:49
    wie steht es mit El Leistungen fuer Auslandschweizer. ich lebe schon 40 Jahre im Ausland und brauche dringend Unterstuetzung werde aber immer in die Schweiz verwiesen. inzwischen lebe ich schon fast 10 Jahre auf den Filippinen.
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    Guido Lambelet 19.11.2015 At 13:14
    Je dois renouveler mon passeport Suisse, Poirier vous m'envoyer les détails nécessaire à Guido.Lambelet.cafebonzppetit.com?
    Merci.
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    fabienne siegwart 19.11.2015 At 12:04
    Le permis de conduire suisse (obtenu en 1977) est-il (enfin) valable en France?
    Merci
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      Stefan Kunz 20.12.2015 At 09:24
      Ja ist gültig, aber wenn Sie sich F niederlassen, müssen Sie den CH-Ausweis innerhalb eines Jahres in eine permis de conduire umtauschen (Préfecture).
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    Angela MOKOM WOODE 17.11.2015 At 10:49
    Bonjour,
    J'aimerais savoir si l'article 28 LN est toujours en vigeur.
    Merci
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    Minh Tam TANG, 05 April 1963, Grandson/VD 16.11.2015 At 22:20
    M T. Tang
    Je voudrais savoir concernant la procedure d'insciption de mes enfants, ainsi que le changement de mon etat civil. Mon lieu d'origine est à Grandson/ VD. Merci
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    M. Otzer 16.11.2015 At 14:35
    Da scheinen ja einige Auslandschweizer ihr Bünzlitum ins Ausland exportiert zu haben...
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      P 16.11.2015 At 15:22
      schlimm
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      Henry Strubin 17.11.2015 At 19:03
      Das hat leider nichts mit Schwyzer Buentzli zutun Herr Otzer. Ich hoffe sie zahlen auch Sfr 29.oo fuer jeden Konto Auszug. If so, so verstehen sie sicher was ich meine. Ich wuensche Ihnen auch einen schoenen Tag.
      Der Schwyzer Buenzli im Ausland.
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    Martine Z 16.11.2015 At 13:24
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    Pascale Vielle 16.11.2015 At 06:37
    Pourriez-vous mettre le lien vers la version française de la loi?
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      Marie-Pierre Delange 16.11.2015 At 08:00
      Pourriez-vous mettre le lien vers la version Française de la loi ou en Italien ?...Merci

      Marie-Pierre Delange

      mail.delange@gmail.com
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    Marc Dancer 16.11.2015 At 06:10
    Papier ist geduldig! Auch wenn sog. Gesetze darauf geschrieben sind. Der Staat (was meinen die mit Staat? Ihre Beamten?)
    Grundsätzlich ist der Schweizer im Ausland immer noch Freiwild. Das "Gesetz" wurde nicht FUER den Bürger kreiert, sondern eben, für den Staat u. das heist immer gegen den Bürger. Was dies für den Einzelnen bedeutet, kann sich jeder selber denken. Ändern tut sich grundsätzlich nichts, ausser Herr Lombardi hat sich einige tausend Franken mit Sitzungsgeldern und Anderem zusätzlich verdient.
    Für mich steht ausser Frage, dass die Qualität und Engagement der jeweiligen Botschaft od. des Konsulates massgeblich ist, um Hilfe zu erhalten oder nicht! Da gibt es unglaubliche Differenzen! Aus eigener Erfahrung, Thailand (Bangkok) z.B: Man fühlt sich willkommen und als Bürger ernst genommen! Bravo! Andere Vertretungen in Afrika und SE-Asien behandel den Kunden und Bürger eher als unwillkommene Störung der Ruhe! Das wird sich nicht so schnell ändern!
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    Roli Ebner 15.11.2015 At 19:37
    Ich war lebenslaenglicher Kunde der CS und wohne seit 10 Jahren in Canada. Die CS hat auch mir gekuendigt, obwohl ich mit meiner canadischen Steuererklaerung belegte, dass ALLES deklariert ist.
    Da ich meiner in CH lebenden Tochter voll vertrauen kann, hat diese in ihrem Namen ein Konto eroeffnet, das ich elektronisch verwalte. Bei CH Besuchen benutze ich `ihre` Bankkarte. Spesen und ihr dadurch entstehenden CH Steuern bezahle selbstverstaendlich ich. Allerdings kann meine AHV nicht darauf gehen, da das Konto nicht auf meinen Namen lautet.
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    Ursula Zimmerli 15.11.2015 At 18:16
    Ursula Zimmerli
    Leider ist die Liste der Gebührentarife nicht komplett.
    Nach elf Jahren in Frankreich mussten auch wir erleben von der Credit Suisse enorm zur Kasse gebeten zu werden obwohl ich vorher seit über 30 Jahren mein Gehalt auf dieses Konto auszahlen liess.
    Zu erwähnen wäre noch die Clientis Sparkasse in Wetzikon die eine Gebühr von 240.-Fr. im Jahr.
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    Corinne Wieser 14.11.2015 At 02:55
    Hier ein Link für die Gebührentarife der Banken, welche Kunden mit Wohnsitz im Ausland zusätzliche Kosten verrechnen.

    http://www.aso.ch/files/webcontent/rechtsdienst/Newsletter_05_12_d_Bankentabelle.pdf
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    Hans Steiner 13.11.2015 At 16:40
    Nachdem mir die Postfinance die Kreditkarte entzogen und das Recht, Wertschriften im Depot zu halten mittels eines eingeschriebenen Briefes verweigert hatte, versuchte ich ein Konto auf der Migros-Bank in Sursee aufzumachen, was mir aus fadenscheinigen Gründen verweigert wurde. Daraufhin fragte ich bei der Sparkasse in Lörrach nach, wenige Km ennet der Grenze und siehe da, in Deutschland gibt es keine Einschränkungen bei Eröffnung eines Bankkontos für Leute, die im Ausland leben. Selbst (Ausland-)Schweizer sind willkommen.Zudem sind die Kosten dort wesentlich günstiger (weniger wie die Hälfte von Postfinance). Ich frage mich manchmal, ob wir Ausland-Schweizer vom eigenen Ursprungsland nicht ernst genommen werden? Uns fehlt vielleicht eine direkte, effiziente politische Vertretung? Steuer- oder Bussenprobleme mit den USA können doch nicht als Hemmschuh vorgeschoben werden, um Leuten ohne Wohnsitz in der Schweiz eine freie, marktwirtschaftliche Entscheidung, d.h. das Eröffnen und Unterhalten eines Bankkontos zu verbieten?
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      Monika Meier-Galliker 13.11.2015 At 22:57
      Ja Herr Stauffer, das stimmt ueberhaubt nicht, dass es auf den Betrag ankommt! Fuer uns Auslandschweizer in der USA gibt es nur noch einen Moeglichkeit und das ist Postfinance, alle anderen weisen uns ab oder schmeisen uns raus sobald sie unseren Wohnort wissen! ...und Spesen werden ja sowiso immer auf den Kunden abgeschoben!
      Und wie soll das nun weitergehen wenn uns nun sogar die Altersversicherungen fuer eine 2. Saule nicht mehr nehmen...viele Berufstaetinge im Ausland haben keine 2. Saeule, keine Altersvorsorge die wie in der Schweiz gesetzlich geregelt ist, und es waehre wohl das einzig richtige wenn diese Leute dies in der Schweiz dann selber nachholen koennen. Das ganze sollte unbedingt gesetzlich geregelt werden, und es ist keine Loesung uns einfach links liegen zu lassen und es uns zu verunmoeglichen ZuHause unsere Sicherheiten zu haben.
      Der Bummerang wird sich zeigen wenn wir "finanziell abgeschoben und ausgestossen" werden!
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      JB 14.11.2015 At 15:02
      Auch die Deutsche Kreditbank ermöglicht die Kontoeröffnung für Ausländer, unkompliziert. Keine Kontoführungsgebühren, mit kostenloser Kreditkarte (visa). Und das Geldabheben damit im Ausland am Automaten ist ebenfalls kostenlos. www.dkb.de
      Für die Kontoeröffnung muss man lediglich zum Notar, der einem die eigene Identität bestätigt.
      Das Risiko, dass vielleicht schon bald einmal der Euro in Deutschland abgelöst wird, muss man halt in Kauf nehmen...
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    • user
      Ben Palmer 17.11.2015 At 19:04
      Ich bin nach meiner Pensionierung vor Kurzem nach Frankreich ausgewandert. Ich habe ein Konto bei er Raiffeisen; durch die Auflösung meines eigenen Unternehmens fiel ein relativ kleines Kapital an mich, dass ich bei der Bank deponieren wollte, um es ja nach Bedarf in der Schweiz auszugeben oder nach Frankreich zu transferieren Die Bank hat mir klargemacht, dass ich jährlich nur soviel Geld nach F transferieren darf, wie es meinem Schweizer Einkommen (AHV) entspricht, ca. 25'000 Fr. Ich bin also gezwungen, das Geld in der Schweiz zu lassen bzw. auszugeben.
      Personenfreizügigkeit ohne Geld in der Tasche?
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  • user
    walter Mathis 13.11.2015 At 15:04
    Tja, Bankkonto in der Schweiz fuer Auslandschweizer...ein schwieriges Anliegen. Ich lebe ueber 55 Jahre in Suedamerika und habe immer noch, gottseidank, ein Konto bei einer Grossbank. Aber auch ich hatte trotzdem Probleme. Sie wollten mir dieses Konto (Kontokorrent) aufloesen. Nur Dank, dass meine Familie ueber 70 Jahre (Kleinkunde) waren, hat man bei mir eine Ausnahme gemacht. Wie lange noch????

    Auch ich bin empoert, dass man Auslandsschweizern das Recht nimmt ein Konto in der Schweiz zu haben. Hoffentlich hat die SVP die Kraft (sie haben sich bereits seit Jahren darum gekuemmert, sind aber bis heute nur auf taube Ohren gestossen) sich schlussendlich durchzusetzten.
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      Kurt Stauffer 13.11.2015 At 15:27
      Dies stimmt nicht ganz!Es kommt auf den Betrag an den man auf der Schweizerbank als Auslandschweier hinterlegen will!Dies ist von Bank zu Bank verschieden.Das andere Problem sind die Spesen die für eine Kontoführung bezahlt werden muss!!
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    Jürg Meili / Brasilien 13.11.2015 At 11:36
    Chabis, Herr Luder. Das Bargeld in der Schweiz wird noch lange nicht abgelöst.
    Meinen sie weil ein paar Staten den Unsinn anschieben, die Schweiz müsste nachziehen.......
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      Jürg Meili / Brasilien 13.11.2015 At 11:42
      Ich bin bei der Postfinance gut aufgehoben, seit Jahren. Monatliche Belastung wegen Adresse im Ausland...CHF 15.00. Für was diese Gebühr erhoben wird, wissen nur die Götter. Ich mache denen doch nicht mehr Arbeit durch meinen Wohnsitz. Unglaublich diese Abzocke.
      Leider gibt die Postfinance keine KK mehr aus. Im Hintergrund stand immer die Corner Bank (die Post selber gab keine Karten aus)
      die nun aus unerklärlichen Gründen den Schwanz einzieht
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    Henry Strubin 12.11.2015 At 17:40
    Betreff CH banken. Wir leben seit 1998 in Canada und haben ein Konto mit der BLK Baselland. Nun seit einigen Jahren (Thank you America) werden wir fuer dieses Konto happig belasted SFR 350.- pro Jahr. Die Bewegungen auf diesem Konto sind nur waehrend unserer Familienbesuche zwei mal pro Jahr. Bei unserem naechsten Besuch in der CH werden wir dieses Konto kuenden und wie Frueher alles unter der Matratze verstecken. So geniessen wir einen gesunden, tiefen Schlaf.....
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      Kurt Luder 13.11.2015 At 04:18
      Bis in ca zwei Jahren das Bargeld abgeschafft wird!!
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      Kurt Luder 13.11.2015 At 04:23
      Bis in ca zwei Jahren das Bargeld abgeschafft wird!!
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      Kurt Stauffer 13.11.2015 At 15:11
      Henry Strubin,jede Bank in jedem Land verlangt Spesen und in den meisten Länder einiges mehr als in der Schweiz.Übrigens hat das EDA unlängst ein Schreiben an die Banken erlassen worin sie um angemessene Tarife für die Kontoführungen der Auslandschweizer ersuchte!!
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      Hansruedi 17.11.2015 At 22:03
      Konto bei der BEKB kostet 700 Franken Spesen pro Jahr fuer Auslandschweizer . . .
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    Dr.B.Bösch 12.11.2015 At 16:36
    also wir können uns den verärgerten Auslandschweizern in bestimmten Punkte nur anschliessen:

    1. die Probleme mit den Bankkonti für Auslandschweizer sind immer noch nicht gelöst

    2. Ich lebe zusammengerechnet schon mehr als 20 Jahre im Ausland (Europa). In dieser Zeit wurden so viele Botschaften geschlossen, dass man heute fast eine halbe Woche einkalkulieren muss, wenn man z.B. einen neuen Pass braucht, früher ging das per Fernantrag und Post, heute muss man persönlich antraben, je nach dem wo man wohnt eine Tagesreise!!!!

    3. ganz zu Schweigen von den Schikanen, die man Rentenempfängern bereitet. Eine IV-Viertelrente wird schon gar nicht ausbezahlt, eine 50%- Rente nur im EU-Raum, mit welchem Recht und welcher Begründung? Abgesehen, davon, dass man jedes Jahr aufs neue beweisen muss, dass man noch am Leben ist und nicht etwa jemand anders (wer auch immer das sein soll) die lächerlichen paar Franken einheimst. Wohlgemerkt, die Bestätigung vom Honorarkonsul wird nicht akzeptiert.

    4. früher konnte man AHV-Beträge weiterzahlen, heute soll angeblich alles koordiniert ablaufen zwischen den Mitgliedländern. Da bin ich mal gespannt, es hat mit der Krankenkasse nicht funktioniert, mit der IV nicht, es wird auch mit der AHV nicht klappen

    5. Wir waren 1999/2000 und 2009 Opfer der Gewaltsstürme in FR. Wir verloren beide Male das Dach über dem Kopf und jede Menge persönlicher Dinge, so auch wichtige Papiere betreffend Ausbildung etc. Natürlich kann man nicht im Ausland leben und Schweizer Hilfe erwarten, aber dass die Universität und die Behörden für Duplikate ein Schweinegeld verlangen, wenigstens da hätte man sich mehr Mitgefühl und Hilfsbereitschaft gewünscht

    5. unverständlich und verborgen bleibt uns auch die Geschichte mit der Personenfreizügigkeit. Die Schweiz wird wegen beabsichtigter Beschränkungen angegriffen. In FR war das kein Problem, ab 2001 brauchten wir, dank der Bilateralen keine Genehmigungen mehr und konnten welchen Beruf auch immer ausüben, vor 2001 war das nicht möglich. in Deutschland hingegen hat sich nichts geändert. Wir müssen genau wie in den 80iger Jahren eine Aufenthaltsbewilligung,die beschränkt ist, beantragen, wir müssen eine Krankenversicherung nachweisen und genügend Geld und/oder einen Job, genau das gleiche Prozedere wie nicht EU-Bürger trotz Bilateraler Verträge??

    Wir könnten noch jede Menge an Ungereimtheiten anführen. Es ist nicht damit getan, dass man das Wählen ermöglicht. Die Auslandschweizer (um die 746 000) stellen einen erheblichen prozentualen Anteil an der Schweizer Bevölkerung dar. Leider, oder zum Glück für die Regierung, in alle Winde zerstreut, so dass die Schlagkraft und der Einfluss dieser Population leider zu wünschen übrig lässt. Diese Gruppe müsste auf Grund ihrer Grösse durchaus auch im Bundesrat vertreten sein.

    Fragen Sie jetzt bitte nicht weshalb wir dann um alles in der Welt im Ausland leben. Wir sind gerne Schweizer, die direkte Demokratie ist etwas wirklich Gutes und Erhaltenswertes, wir wollen auch keinen zusätzlichen Pass (wäre kein Problem gewesen), aber es ist einfach eng geworden in der Schweiz, die Luft zum Atmen fehlt, es wäre aber trotzdem wünschenswert, wenn die Auslandschweizer politisch mehr Gewicht bekämen
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      Martin GOENSCH 13.11.2015 At 12:17
      Zu Punkt Zwei. Wir hatten gestern das Vergnügen einen Tagesausflug nach Marseille, hin und zurück 820km plus 120€ für Autobahn und Diesel, zu machen, um unsere ID zu erneuern.
      Bis vor ein paar Jahren konnte man das Passfoto, für eine erneuerung des Passes, bei der Wohngemeinde beglaubigen lassen und dann alles an die Schweizerbotschaft senden.
      In zwei Jahren können wir nochmals dasselbe für unsere Kinder machen.
      Finde es ziemlich ärgerlich.
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      Monika Meier-Galliker 13.11.2015 At 21:58
      Ich wohne in Colorado und muss nach Los Angeles um mir einen Pass zu besorgen. Das is ein 2-3 Tages Trip! Unerhoehrt nicht??? Oder sogar in die Schweiz gehen und Ferien machen um einen Pass zu kriegen,es geht einige Tage in der Schweiz bis man den Pass abhohlen kann.
      Noch was ganz wichtiges. Ich hatte eine Altersversicherung bei der Rentenanstalt Swiss Life jetzt. Musste das Geld fuer einen Hauysbau beziehen und moechte nun das Geld gerne wieder einzahlen oder eine Einmaleinlage machen, um mich fuer's Alter wieder abzusichern. SIE HABEN MEINEN ANTRAG ABGEWIESEN! Ich kann nicht einmal mehr eine Altersversicherung in der Schweiz erweben! Ist das nicht die Hoehe! Die Schweiz hat alle Schweizer die in der USA leben abgehackt, ja die Banken schmeisen uns raus und die 2.Saule nun auch noch. Und wie sollen wir uns da noch Finanziell absichern, falls wir gerne heimkehren wollen wenn das Berufsleben vorbei ist? Nun werden wir noch zum Sozialfall!
      Ich moechte gerne eine Einmaleinlage bei einer Altersversicherung machen, sodass ich mit 60 eine monatliche Rente kriege, ist das denn nun wirklich nicht mehr moeglich??? Die AHV ist wohl wirklich nicht gut genug um davon leben zu koennen! Und hier drueben eine Versicherung abzuschliessen, wenn ich ja dann soviso im Alter gerne wieder heimgehe ist auch nicht die Loesung. Weiss jeman eine Loesung fuer das Problem!?
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      F. Borleis 23.11.2015 At 23:40
      zu Punkt 5: Schweizer Bürger geniessen in Deutschland uneingeschränkte Freizügigkeit. Bin seit 2 Jahren in D und brauchte selstverständlich keine Aufenthaltsbewilligung.
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    Marcel Segessenmann, Mexiko 12.11.2015 At 14:19
    Sehr geehrte Damen und Herren.
    Meines Erachtens gaebe es ein sehr dringliches Anliegen vieler Auslandschweizer gesetzlich zu regeln. Mir wurde diesen Sommer, als ich in der Schweiz weilte von meiner Bank das Konto aufgeloest, da ich als Auslandschweizer anscheinend nicht mehr tragbar bin fuer eine Schweizer Bank. Das heisst im Klartext ich habe keine Kreditkarte mehr und bin seitdem sehr eingeschraenkt, da es halt einfach in der heutigen Zeit nicht mehr ohne KK geht. Ich finde es einfach unerhoert dass man als gebuertiger Schweizer und Besitzer des Schweizer Passes kein Bankkonto mehr in der Schweiz haben kann. Da ist eine Gesetzesluecke groesster Reichweite, ich weiss auch von anderen Auslandschweizern dass sie von ihren Banken im Stich gelassen wurden. Hier muestte der Gesetzgeber handeln, oder will er sich etwa nicht die Finger verbrennen?
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      Brigitte Mueller 12.11.2015 At 15:07
      Herr Segessenmann. Das ist ein grosses Problem. Es ist der Bank ueberlassen, ob sie Auslandachweizern ein Konto anbieten wollen. Ich habe gelesen, dass die Auslandschweizervereinigung die CH Banken verpflichten wollen, Schweizern ein Konto anzubieten. Ich hoffe, so ein Gesetz wird bald eingefuehrt.
      Falls Sie mal in Kanada sind, hier koennen Sie sogar ohne Wohnsitz ein Konto haben. Mit Karte.
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      Kurt Stauffer 13.11.2015 At 14:51
      Es gibt genug Banken in der Schweiz auf denen Sie ein Konto haben können, als Auslandschweizer.Z.Beispiel Kantonalbank St Gallen oder Postfinanz,Migrobank.UBS.Es kommt bei einigen Banken darauf an welchen Betrag Sie anlegen möchten.Das grössere Problem ist wieviel kostet Ihnen eine solche Kontoführung.Da gibt es wiederum verschiedene Tarife!Postfinanz ist die billigste!!
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      Bonaventura Schmidt 13.11.2015 At 17:30
      Vor einer Woche kam ich von einem "Zwangsaufenthalt" von der Schweiz nach Sri-Lanka zurück.Die UBS hat uns unser Konto gekündigt weil sie nicht mehr Auslandschweizer
      in Sri-Lanka betreuen.Dank der Hilfe und guten Tips von der Schweizer Botschaft in Sri-Lanka habe ich in der Schweiz ein Konto bei der PostFinance (vom Bund abgesichert)abgeschlossen.Der ganze Trip hat mich 3000.-SFr.gekostet aber ich habe als Abfindung immerhin von der UBS ein Schweizer Jasskart bekommen.(komentar überflüssig)
      Auf diesem Weg möchten wir der Schweizer Botschaft in Sri-Lanka vielen Dank aussprechen.
      Fam. B. Schmidt in Hikkaduwa
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      Tobias Lienhard 13.11.2015 At 17:40
      @Kurt Stauffer,

      die UBS verlangte von mir ein Depot von 100'000 Fraken für ein Konto, die ich nicht anlangen dürfte.
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      Andre Hintermann, Aruja, Brsasilien 14.11.2015 At 11:28
      Ich musste mein Konto bei der Valiant Bank auch schweren Herzens aufloesen, weil die Gebuehren nicht tragbar wahren bei einem auslaendischen Wohnsitz. Ich war ja seit Geburt dort Kunde! Mit der Postfinanz kann ich nun gut leben, dank einem Codier-Geraet habe direkt Zugang zum meinem Konto in der Schweiz. Bei der UBS wuerde ich NIE ein Konto eroeffnen, denn was sich diese Bank weltweit fuer Skandale geleistet hat, beschaemt einem als Schweizer ja eher@
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    Hansjörg Wegmüller 12.11.2015 At 10:56
    So tragisch eine solche Naturkatastrophe für die Betroffenen ist; ich kann mich den Ausführungen von Hr. Grob nur anschliessen. Da gibt's nicht's mehr hinzuzufügen.
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      Kurt Stauffer 13.11.2015 At 14:40
      Heinz Manhart!Wenn Sie Im Ausland Wohnsitz haben und dort Schaden durch Hochwasser erleiden ist das EDA in keiner Weise verantwortlich, ihnen den Schaden zu vergüten!!In jedem Land gibt es Versicherungen wo Sie sich gegen solche Schäden versichern können!!
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    Heinz Manhart 12.11.2015 At 00:57
    Das EDA oder die Botschaften scheinen sich schon immer auf die Eigednverantwortung von Auslandschweizern verlassen zu haben. Wir sind 2009 von einem verherenden Hochwasser heimbgesucht worden. 1.5m Wasser im Haus. Wasser war nicht das Schlimmste sonder der Schlamm. Obwohl überal in den Medien berichted wurde, haben wir weder von der Botschaft noch von irgendeiner Schweizer institution bei denen wir gemeldet bzw. Mitglieder sind etwas gehört. Vond den Millionen Hilfsgelder haben wir keinen Rappen gesehen. Wer also ins Ausland geht oder im Ausland leben will soll sich besser nicht auf das EDA verlassen.
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      Andreas Grob 12.11.2015 At 04:21
      Sehr geehrter Herr Manhart, mir ist die Logik nicht so recht nachvollziehbar, mit der Sie selbstverständlich Schweizer Hilfe erwarten. Es kann doch nicht Aufgabe der EDA sein, private, im Ausland erlittene Schäden auszugleichen!. Eine Hilfe kann doch nur allgemein und nicht individuell erteilt werden...darüber müsste ich mich schon sehr täuschen. Die Eigenverantwortung umfasst doch auch Risiken, die Sie mit einem Auslandsaufenthalt auf sich nehmen, insbesondere Naturkatastrophen. Andersherum: wie stellen Sie sich vor, wenn die Schweiz für alle diese weltweit eingetretenen Schäden Anspruch auf Entschädigung zahlen würde. Würden nicht auch Sie, als ansatzweise Schweizer Patriot, der Sie wohl sein wollen, wenn Sie schon staatliche Entschädigung erwarten, eine unbezahlbare Ausuferung durch erhobene Ansprüche befürchten?
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    Sibyl Wagner 11.11.2015 At 23:53
    Leider haben wir als seit 8 jahren in Frankreich lebende und arbeitende auslandschweizer nur extrakosten und rechtliche nachteile. Z.B. Zahle ich für meinen Sohn der dank guten noten in London auf einer top universität angenommen wurde, den vollen 'oversea' tarif, obwohl ich in frankreich steuern zahle, und ein französisches einkommen habe...dies nur weil wir einen CH und keinen EU pass haben. Alle studenten mit einem EU pass, auch wenn diese in der schweiz oder in uebersee leben kommen in den genuss eines tieferen tarifs und sogar eines dahrlehens oder je nach einkommen sogar eines stipendiums. Ich kämpfe zurzeit fuer 'home fees' mit dem citizan advise center in UK, doch auch dieses scheint fuer CH bürger keine lösung zu finden. Ich bin zwar dankbar für den CH pass, doch leider bringt er in der EU mehr probleme als hilfe. Auch betreffend CH auto nr und führerschein. Für allfällige tips oder ratschläge betreffend der hohen unikosten in UK als EU auslandschweizer wäre ich sehr dankbar.
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      Erika Tanner 12.11.2015 At 08:53
      Sehr geehrte Frau Wagner, wenn Sie seit 8 Jahren in Frankreich leben und arbeiten wundere ich mich, dass Ihnen der CH-Pass in der EU mehr Probleme (in welcher Form auch immer) machen soll betreffs CH Autonummer und CH Führerschein.
      Wir persönlich hatten in dieser Beziehung niemals Probleme, hatten aber innerhalb nützlicher Frist eine französiche Autonummer und den französischen Führerschein beantragt.
      Betreffs Unikosten kann ich Ihnen leider keinen Ratschlag erteilen. Viel Erfolg!
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    Barbara Engel, Redaktion "Schweizer Revue" 11.11.2015 At 11:50
    Gioia Weber hat natürlich Recht. Wir haben den Link noch gesetzt. Der Gesetzestext ist jedoch nur in Deutsch verfügbar.
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      Stefan Bertschi 11.11.2015 At 22:05
      Leider funktioniert der Link nicht, zumindest nicht für mich; das PDF Dokument, gemäß Fehlermeldung, scheint leer zu sein.
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    Werner Bless 10.11.2015 At 18:13
    Ich denke den Link braucht es nicht, da ja mit dem Terminus 'fahrlässig' sowieso alles verrechnbar sein wird. (ausser natürlich man ist (Wirtschafts)Flüchtling, da wird geholfen)
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      Jacqueline Bollmann 11.11.2015 At 11:52
      Ich verstehe diese Bitterheit nicht, Herr Bless.
      Als Schweizer Bürger oder Bürgerin ist man nun wirklich gut geschützt. Aber wir haben's offenbar schon in den Genen, über absolut alles zu meckern und zu stänkern.
      Deswegen bin ich froh, dass ich in einer relativ Schweizer-armen Gegend des Planeten lebe.
      Auf meine eigene Verantwortung.
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      Hans müller 11.11.2015 At 12:15
      Ausländer können nur in der Schweiz asyk beantragen,denken bevor lästern Herr Müller
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    Gioia Weber 10.11.2015 At 14:37
    Diese Zusammenfassung des neuen ASG ist natürlich hilfreich. Aber für diejenigen, die sich genau informieren und nicht auf eine von Dritten erstellte Zusammenfassung verlassen möchten, fehlt hier der direkte Link zum neuen Gesetzestext.
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      Peter Brunold 12.11.2015 At 15:57
      Versuchen Sie mal auf den Text "Zum Gesetz" zu klicken. Da öffnet sich der Gesetzestext.
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