Menu

Informationen für Doppelbürger

Für den Militärdienst von Doppelbürgern interessieren sich bekanntlich zwei Staaten.

Keine Probleme bestehen für Schweizer, die auch Staatsbürger von Deutschland, Frankreich, Österreich, Italien, Kolumbien, Argentinien (noch nicht ratifiziert) und die USA sind, da die Schweiz mit diesen Staaten zwischenstaatliche Abkommen abgeschlossen hat. Ein Klick auf das jeweilige Land führt Sie zum Abkommen mit weiteren Informationen.

Doppelbürger mit Wohnsitz oder Aufenthaltsort in der Schweiz haben ihre Wehrpflicht in der Schweiz zu erfüllen. Für schweizerisch-ausländische Doppelbürger besteht die Möglichkeit der straflosen Erfüllung der Wehrpflicht im anderen Heimatstaat nur unter der Voraussetzung, dass sie sich im andern Staat niedergelassen haben. Die Ausreise in den anderen Staat zum alleinigen Zweck der Militärdienstleistung führt zu einer militärstrafrechtlichen Verfolgung in der Schweiz.

Anerkennung des geleisteten Militärdiensts

Die Schweiz anerkennt nicht nur den im anderen Heimatstaat geleisteten Militärdienst, sondern auch die Leistung von zivilen Ersatzdiensten und eine allfällige Ersatzleistung in Geld. Sie führen in der Regel zur Befreiung des Doppel­bürgers von der Militär­dienst­pflicht, nicht aber zur Befreiung von der Meldepflicht und der Ersatzabgabe.

Probleme können dagegen für Doppelbürger entstehen, wenn sie in der Schweiz Militärdienst geleistet haben und der zweite Heimat­staat diesen Militärdienst nicht anerkennt. So verpflichten sie den Doppelbürger nach seiner Rückkehr trotz bestandenem schweize­rischem Militärdienst auch noch zur Leistung von Militärdienst im zweiten Heimatstaat.

Doppelbürgern, deren zweiter Heimatstaat mit der Schweiz kein Ab­kommen abgeschlossen hat und die in der Schweiz eine Ausbil­dung absolvieren wollen, sei deshalb dringend empfohlen, sich vorgängig bei den zuständigen ausländischen Militärbehörden zu erkundigen.

Für ausführlichere Informationen empfehlen wir Ihnen, die Webseite der Schweizer Armee zu besuchen oder sich direkt an die zuständige Behörde zu wenden:

Kommando Ausbildung
Personelles der Armee (Pers A)
Rechtsanwendung und Vorgaben
3003 Bern
Tel. 058 463 80 83
Fax 058 464 32 70
personelles.persa@vtg.admin.ch
www.vtg.admin.ch

top