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Krankenversicherung ausserhalb der EU/EFTA

Gemäss dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist die obligatorische Krankenversicherung grundsätzlich nur für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz möglich.

Wer in einen Staat ausserhalb der EU/EFTA auswandert, kann folglich nicht mehr in der Grundversicherung in der Schweiz versichert bleiben. Davon ausgenommen sind Arbeitnehmende eines Schweizer Unternehmens mit Entsandten-Status.

Versicherung im Wohnland

Es empfiehlt sich abzuklären, ob es eine gute Versicherungs­möglichkeit im neuen Wohnland gibt, und sich dazu über die Versicherungsmöglichkeiten und Leistungen zu informieren.

Internationale Privatversicherungen

Wenn es keine Versicherungsmöglichkeit im zukünftigen Wohnland gibt, oder allenfalls zur Ergänzung, ist eine internationale private Krankenversicherung in Erwägung zu ziehen.

Internationale Privatversicherungen (wie auch die Zusatz­ver­si­cherungen in der Schweiz), sind durch das Privat­recht geregelt, namentlich im Versicherungs­vertragsgesetz. Gemäss diesem können die Versicherer frei entscheiden, mit wem sie eine Ver­si­che­rung abschliessen. Wir haben für Sie eine Liste von Anbietern internationaler Privat­versicherungen zusammengestellt.

Wichtiger Hinweis: Falls Sie eine Privatversicherung abschliessen möchten, gilt es zu beachten, dass gemäss der Regelung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) seit 2017 keine Ausland-Versicherungen bei Schweizer Krankenkassen mehr abgeschlossen werden können, ohne einen Wohnsitz in der Schweiz zu haben. Ein Abschluss müsste also zwingend erfolgen, bevor Sie sich bei der Einwohnergemeinde in der Schweiz abmelden.

Bei befristetem Auslandaufenthalt die Zusatzversicherung in der Schweiz sistieren

Falls Sie über eine Zusatzversicherung verfügen und beabsichtigen, zu einem späteren Zeitpunkt in die Schweiz zurückzukehren, empfehlen wir Ihnen, sich bei Ihrem Versicherer zu erkundigen, ob die Möglichkeit besteht, die Versicherung zu sistieren. So können Sie diese bei Ihrer Rückkehr in die Schweiz zu den gleichen Bedingungen wie vor ihrer Auswanderung weiterführen.

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