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  • Aus dem Bundeshaus

Auslandschweizer und die Schweizer Banken

21.08.2014

Was ist zu tun, wenn Schweizer Banken Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern das Konto kündigen? Wenn sie die Bedingungen verschärfen oder die Gebühren für die Kontoführung erhöhen? Das sind nur einige Fragen rund ums Schweizer Bankkonto, die sich immer öfter stellen.

Auslandschweizerinnen und -schweizer erleben derzeit immer wieder, dass Schweizer Banken die Betreuung von Privatkunden mit Wohnsitz im Ausland einschränken oder dieses Geschäftsfeld ganz einstellen. Gründe dafür sind das verschärfte regulatorische Umfeld und die steuerrechtlichen Anforderungen auf internationaler Ebene. Betroffen davon sind alle Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Schweiz haben und einem ausländischen Steuergesetz unterstehen. Das heisst, in der Regel gehören auch Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer zu diesem Kundenkreis.Nachstehend lesen Sie einige Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Thema, ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit. Wir gehen jedoch nicht auf steuertechnische Fragen ein. Wir setzen auch ­voraus, dass sämtliche Vermögenswerte (Bankkonten, Liegenschaften, weitere Einnahmequellen) am Wohnsitz der Auslandschweizer ordnungsgemäss deklariert sind.

Meine Schweizer Bank kündigt mir das Konto. Was nun?

Betroffenen Landsleuten empfehlen wir das persönliche Gespräch mit dem Kundenberater, um die individuelle Situation darzulegen und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen. Falls keine Einigung erzielt werden kann, muss die Auflösung der Bankbeziehung bzw. ein Wechsel zu einer anderen Bank in Kauf genommen werden.Verschiedene Schweizer Banken bieten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern weiterhin Möglichkeiten, ein Konto zu führen. Die geeignete Bank zu finden kann jedoch zeitaufwendig sein und bedingt normalerweise das persönliche Erscheinen bei der Bank und damit eine Reise in die Schweiz. Deshalb sollten mit der Bank, welche die Beziehungen beenden möchte, genügend lange Übergangsfristen für die Kontoschliessung ausgehandelt werden.

Zur Kontoeröffnung bzw. -weiterführung muss ich persönlich am Bankschalter erscheinen. Wieso kann ich meine Unterschrift nicht bei der Botschaft beglaubigen lassen?

Schweizer Banken arbeiten gemäss dem Know-your-customer-Prinzip. Sie verlangen üblicherweise für die Eröffnung eines Kontos die persönliche Vorsprache des Kunden. Dabei unterzeichnen beide Vertragsparteien – Bank und Kunde – den Vertrag vor Ort in der Schweiz.

Werde ich diskriminiert, wenn ich als ­Auslandschweizer kein Schweizer Bankkonto haben kann?

Banken unterscheiden zwischen Inlands- und Auslandskundschaft. Personen mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz – dazu gehören Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer – gelten als Auslandskundschaft. Der Entscheid, Kundensegmente geografisch einzuschränken, ist Teil der Geschäftspolitik einer Bank und liegt ausschliesslich in ihrem Ermessen. Verträge zwischen Schweizer Banken und ihren Kunden sind privatrechtlich nach schweizerischem Obligationenrecht (OR) geregelt. In der Ausgestaltung ist die Bank im Rahmen des OR frei. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank sind Bestandteil des Vertrags.

Ich besitze eine Liegenschaft in der Schweiz mit einer Hypothek einer Schweizer Bank. Was passiert mit der Hypothek, wenn meine Bank Kunden aus meinem Domizilland nicht mehr betreuen möchte?

Eine Hypothek bedingt eine Konto-Beziehung zwischen der Bank und der Kundin oder dem Kunden. Von der Auflösung einer Kundenbeziehung sind somit auch Hypotheken betroffen. Diese werden im Normalfall bis zum ordentlichen Ablauf weitergeführt. Es liegt aber im Ermessen der Bank, ob sie die Hypothek weiterführen oder erneuern will. Bei einer Kündigung zahlt der Schuldner das Hypothekardarlehen zurück, oder eine andere Bank löst die Hypothek ab.Einige Banken sind ungeachtet des Ausland-Wohnsitzes bereit, eine Hypothek zu erneuern, wenn eine starke Bindung des Kunden zu Region und Liegenschaft besteht. Der Kunde nutzt die Liegenschaft zum Beispiel selber als Feriendomizil, das nicht weitervermietet wird. Er ist in der Region verwurzelt oder aufgewachsen und/oder es handelt sich um das Elternhaus, das in Familienbesitz verbleiben soll.

Was geschieht mit Altersrenten? Meine AHV/IV-Rente wird auf ein Schweizer Konto ausbezahlt. Kann ich sie ins Ausland, auf eine ausländische Bank, auszahlen lassen, falls meine Bank das Konto kündigt?

Die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf (SAK) zahlt Renten weltweit auf das Bankkonto aus, das der Rentner oder die Rentnerin angibt (siehe www.zas.admin.ch). Die Höhe des gutgeschriebenen monatlichen Rentenbetrags bei Zahlungen ins Ausland wird beeinflusst durch den Währungskurs und allfällig anfallende Bank­gebühren.

Ich beziehe eine Pensionskassenrente aus der Schweiz, die meinem Bankkonto in der Schweiz gutgeschrieben wird. Kann ich diese ins Ausland auszahlen lassen?

Die Pensionskasse ist eine obligatorische  Altersvorsorge der sogenannten Zweiten Säule. Sie ist eine privatrechtliche Institution und wird während der Erwerbsjahre in der Schweiz von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gespeist. Die Auszahlung von Pensionskassenleistungen ins Ausland richtet sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Kasse und muss mit dieser geklärt werden.

Gibt es Aufsichtsorgane für die Bank­beziehungen mit Kunden?

Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) hat als Spitzenverband des Schweizer Finanzplatzes zum Hauptziel, optimale Rahmenbedingungen für den Finanzplatz Schweiz im In- und Ausland zu fördern. Er kann seinen Mitgliedern keine Vorschriften zu Kontoführung oder Kundenbetreuung machen.Der Bankenombudsman (www.banking­ombudsman.ch) schreitet ein, wenn sich eine Bank gesetzeswidrig verhält, bzw. wenn sie dem Kunden zum Beispiel bei der Kontoauflösung Bedingungen auferlegt, die nicht in den AGB vorgesehen sind. Die Vertragsauflösung einer Kundenbeziehung durch die Bank richtet sich nach dem OR und den AGB der Bank.

Ist in der Bundesverwaltung eine Abteilung für Bankkundenbeziehungen zuständig?

Bankkunden befinden sich in einer privatrechtlichen Beziehung zur Bank, ausserhalb des Einflussbereichs der Bundesverwaltung. Wir empfehlen, die individuelle Situation mit der Bank im persönlichen Kontakt bei der kontoführenden Filiale zu besprechen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.Der Preisüberwacher, der dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) unterstellt ist, hat die Frage der Auslandschweizer-Bankverbindungen in der Schweiz im Sommer 2012 analysiert. Er hat dabei keine wettbewerbsverzerrende Situation oder kartellähnliche Absprachen unter den Banken festgestellt.Verschiedene Schweizer Banken bieten, wie bereits erwähnt, nach wie vor Möglichkeiten der Kontoführung für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer an. Die Suche nach der geeigneten Bank kann allerdings zeitaufwendig sein und die persönliche Anwesenheit in der Schweiz erfordern. Empfehlungen zu einzelnen Bankinstituten können wir keine abgeben. Auf der sozialen Plattform der Auslandschweizer-Organisation (ASO) – www.swisscommunity.org – wird das Thema in diversen Foren besprochen und hilfreiche Informationen zum Thema ausgetauscht. 

Konsularische Direktion, Abteilung Auslandschweizerbeziehungen

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Kommentare :

  • user
    Bea 27.04.2017 um 12:58
    Was passiert, wenn ich bei der Bank betreffs Wohnsitz nicht die Wahrheit sage?
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