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ASO-Ratgeber

16.03.2015 – Rechtsdienst ASO

Vor meiner Auswanderung hatte ich mehrere Jahre in der Schweiz gearbeitet und Beiträge in die AHV/IV einbezahlt. Wie kann ich herausfinden, in welchem Umfang ich Anspruch auf eine AHV-Rente habe?

Sie haben die Möglichkeit, bei der Schweizerischen Ausgleichskasse in Genf eine prognostische Rentenberechnung auf der Basis Ihrer geleisteten Beiträge zu beantragen. Auf der Webseite der Zentralen Ausgleichskasse in Genf (ZAS) wird zu diesen ­V­orausberechnungen präzisiert: «Es handelt sich um eine prognostische Schätzung der zukünftigen Rente, weswegen die berechneten Beträge nur als Schätzung dienen und rechtlich nicht verbindlich sind.»

Sie finden ein Antragsformular zum Herunterladen und Ausfüllen ­unter www.zas.admin.ch > Rubrik Dienstleistungen > provisorische prognostische Rentenberechnung.

Dieses Formular können Sie ausfüllen, ausdrucken und unterzeichnet an die untenstehende Adresse senden. Dem Formular muss ein offizielles Dokument, das Ihre persönlichen Daten enthält (Name, Vorname, Geburtsdatum und Name des Ehepartners) beigelegt werden, zum Beispiel die Kopie des Identitätsausweises, der Geburtsurkunde, des Familienbüchleins oder ein Auszug aus dem Zivilstandsregister. 

Für verheiratete Paare empfiehlt es sich, zum gleichen Zeitpunkt zwei einzelne Gesuche zur Rentenberechnung einzureichen.

Schweizerische Ausgleichskasse, Av. Edmond-Vaucher 18, Postfach 3100, 1211 Genf 2, Schweiz

Der Rechtsdienst der ASO erteilt allgemeine rechtliche Auskünfte zum schweizerischen Recht, insbesondere in den Bereichen, die Auslandschweizer betreffen. Er gibt keine Auskünfte über ausländisches Recht und interveniert auch nicht bei Streitigkeiten zwischen privaten Parteien.

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