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Marianne Jenni | «Die Fünfte Schweiz ist wichtig für das Image der Schweiz»

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Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen. Unser Artikel beleuchtet die Frage der AHV im Ausland an Hand eines spezifischen Fallbeispiels, bei dem die Bedingungen für den Beitritt zur freiwilligen AHV/IV erfüllt sind. Dieses wurde aus einer Fülle von individuellen Situationen ausgewählt und beschrieben. In Ländern, mit denen die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen hat (darunter alle EU-/EFTA-Staaten) gelten besondere Bedingungen. Wir bedauern, dass der Artikel diesbezüglich nicht vollständig schien. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.zas.admin.ch/zas/de/home/particuliers/cotiser-a-l-avs-ai-facultative.html
Also nicht jeder der im Ausland wohnt und arbeitet, kann der freiwilligen AHV beitreten.