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Reiche Erben müssen nicht mehr zittern – dafür die SRG

09.07.2015 – Jürg Müller

Das Volk sagte am 14. Juni 2015 zweimal Ja und zweimal Nein: Angenommen wurden eine allgemeine Abgabe für Radio und Fernsehen und eine Verfassungsänderung zur Präimplantationsdiagnostik (PID). Abgelehnt hat das Volk die Erbschaftssteuer und eine Bundeslösung bei den Stipendien.

Das Resultat bei der Abgabe für Radio und Fernsehen war mit 50,1 Prozent Ja-Stimmen äusserst knapp – 3696 Stimmen gaben den Ausschlag. Dies, obwohl es bei der Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes lediglich um den Wechsel des Finanzierungssystems ging: Anstelle der bisherigen Empfangsgebühren für Gerätebesitzer wird nun eine allgemeine Abgabe für alle Haushalte eingeführt. Der Grund dafür: Heute kann jedermann auf Computern, Tablets und Smartphones Sendungen empfangen, auch ohne ein Radio- oder Fernsehgerät zu besitzen. Was eher technisch tönt und anfänglich wenig bestritten war, führte jedoch imAbstimmungskampf zu einer epischen Mediendebatte über Sinn und Umfang des Service Public der öffentlich-rechtlichen Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG). Die Gegner der Vorlage bezeichneten die allgemeine Abgabe als «Mediensteuer». Das hat offenbar verfangen: Neue Steuern sind immer unbeliebt. Die Debatte über die SRG und ihre Dienste wird nun sicher weitergehen. Ob mit sachlichen Argumenten oder weiterhin so gehässig wie in den vergangenen Wochen, wird sich zeigen.

Erbschaftssteuer ohne Chance

Einmal mehr hatte eine Initiative zum Themenkreis soziale Gerechtigkeit und Umverteilung keine Chance. Kurze Zeit nach der Mindestlohn- und der 1:12-Initiative sowie der Initiative zur Abschaffung der Pauschalsteuer wurde am 14. Juni auch die links-grüne Erbschaftssteuerinitiative mit 71 Prozent Nein deutlich verworfen. Ziel der Initiative wäre es gewesen, Erbschaften in Zukunft mit 20 Prozent zu besteuern, wobei ein Freibetrag von zwei Millionen Franken gegolten hätte. Der Ertrag der neuen Steuer sollte zu zwei Dritteln der AHV zugutekommen, ein Drittel wäre an die Kantone geflossen; dafür hätten die Kantone keine eigene Erbschaftssteuer mehr erheben dürfen.

PID: Zweiter Akt folgt

Heikle ethische Fragen wurden bei der Verfassungsvorlage zur Präimplantationsdiagnostik (PID) diskutiert, die mit 61,9 Prozent Jastimmen angenommen wurde. Es geht darum, dass Paare, die sich einer künstlichen Befruchtung unterziehen, die PID in Anspruch nehmen können. Sie dürfen die Embryonen vor der Einpflanzung bei der Frau auf Erbkrankheiten und Gendefekte hin untersuchen lassen, um anschliessend nur jene Embryonen für das Fortpflanzungsverfahren zu verwenden, die nicht von diesen Krankheiten betroffen sind. Die Debatte ist noch nicht abgeschlossen, denn gleichzeitig mit der Verfassungsrevision hat das Parlament das Ausführungsgesetz beschlossen. Und gegen dieses Gesetz wird die Evangelische Volkspartei das Referendum ergreifen. Dies hat sie im Abstimmungskampf angekündigt.

Stipendien: Kantone sind weiter zuständig

Keine Chance hatte das im Abstimmungskampf wenig diskutierte Stipendiengesetz, das mit 72,5 Prozent Neinstimmen abgelehnt wurde. Die Initiative zielte auf eine Harmonisierung der Stipendienvergabe und damit eine Verlagerung der Rechtskompetenz von den Kantonen auf den Bund. Zudem hätten Ausbildungsbeiträge während der Ausbildung einen minimalen Lebensstandard garantieren sollen.

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