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  • Politik

Nun folgt der Streit ums höhere Rentenalter

10.07.2019 – Theodora Peter

Nach jahrelangem Ringen gelang am 19. Mai ein politischer Durchbruch. Das Stimmvolk gab grünes Licht zur Unternehmenssteuerreform, kombiniert mit einer Finanzspritze für die AHV. Trotz Verschnaufpause steht das Sozialwerk vor einer neuen Reform.

Es galt als wichtiges Geschäft der zu Ende gehenden Legislatur: das Gesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF). Kritiker rümpften die Nase über den «Kuhhandel», weil die Vorlage zwei Themen verknüpfte, die materiell nicht zusammengehören: Steuern und AHV. Finanzminister Ueli Maurer (SVP) lobte das Paket hingegen als typisch helvetischen Kompromiss. So werden die zu erwartenden Steuerausfälle mit einem sozialen Ausgleich für die AHV in der Höhe von zwei Milliarden Franken kompensiert. Von diesem «Deal» des Parlamentes liess sich schliesslich auch der Souverän überzeugen. Mit einem Ja-Anteil von zwei Dritteln (66,4 Prozent) fiel die Zustimmung an der Urne deutlicher aus als erwartet. Offenbar wollte das Stimmvolk die jahrelange Blockade beenden. Zur Erinnerung: 2017 scheiterten sowohl die Unternehmenssteuerreform III wie auch das Reformprojekt «Altersvorsorge 2020» in zwei aufeinanderfolgenden Volksabstimmungen.

Aus für international verpöntes Steuerregime

Mit der Reform der Unternehmenssteuern schafft die Schweiz ein international verpöntes Steuerregime ab. Ansonsten wäre das Land 2020 auf einer schwarzen Liste der EU gelandet. Konkret geht es um die Abschaffung von Sonderprivilegien für rund 24 000 Holdings und andere Spezialgesellschaften mit Sitz in der Schweiz. Künftig werden nun alle Unternehmen gleich besteuert. Dadurch sinkt die Belastung für einheimische Firmen, während die bisher Privilegierten mit höheren Steuern rechnen müssen. Damit diese Unternehmen trotzdem in der Schweiz bleiben, schafft das Gesetz neue, international akzeptierte Anreize wie die sogenannte Patentbox. Sie bewirkt, dass ein Teil der Gewinne aus Erfindungen tiefer besteuert werden. Insgesamt dürfte die Reform für Bund und Kantone zu Steuerausfällen in der Grössenordnung von zwei Milliarden Franken kommen.

Neue Reform mit Erhöhung Frauenrentenalter

Im Gegenzug erhält die AHV eine dringend nötige Finanzspritze – finanziert durch die Bundeskasse sowie höhere AHV-Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Der Zustupf von zwei Milliarden sorgt aber nur für eine kurze Verschnaufpause. In der Kasse des Sozialwerks fehlen gemäss Bundesrat bis 2030 insgesamt 23 Milliarden Franken. Grund ist die demografische Entwicklung: In den nächsten zehn Jahren erreichen die geburtenstärksten Jahrgänge das Rentenalter.

Der Bundesrat hat deshalb bereits vor der STAF-Abstimmung eine weitere AHV-Reform aufgegleist. Finanziell stabilisiert werden soll die Sozialversicherung mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte. Vorgesehen ist zudem eine Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre. Dagegen wollen sich die Gewerkschaften zur Wehr setzen. Die Details der neuen Reform präsentiert der Bundesrat nach den Sommerferien. Aus dem bürgerlichen Lager kommen derweil weitergehende Reformforderungen bis hin zu einer Erhöhung des Rentenalters auf 66 Jahre für alle.

Bild: Abstimmungserfolg für Finanzminister Ueli Maurer (SVP):  Er verteidigte den «Kuhhandel» gegen heftige Einwände seiner Partei.  Foto Keystone

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