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Krankenversicherung abschliessen bei Rückkehr in die Schweiz

01.04.2022 – RECHTSDIENST ASO

Die Frage: Ich ging davon aus, dass ich bei meiner Rückkehr in die Schweiz automatisch – also von Amtes wegen – krankenversichert sein würde, da die Versicherung ja obligatorisch ist. Niemand teilte mir mit, dass ich diesen Schritt eigens vollziehen muss. Ab wann kann ich eine Krankenversicherung abschliessen?

Die Antwort: Nein, Sie sind nicht automatisch krankenversichert. Sobald Sie jedoch wieder Wohnsitz in der Schweiz haben, können und müssen Sie eine Grundversicherung abschliessen, die in der Regel rückwirkend ab dem Datum der Anmeldung bei der Einwohnergemeinde gilt (das heisst, sobald Sie Ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben).

Die Krankenversicherung ist für alle in der Schweiz lebenden Personen obligatorisch. Die Krankenversicherer sind daher auch verpflichtet, jede in der Schweiz wohnhafte Person ungeachtet von Alter und Gesundheitszustand in die Grundversicherung aufzunehmen. Auch können Sie Ihre Krankenkasse innerhalb der zugelassenen Versicherer frei wählen. Welche Leistungen die Grundversicherung umfasst, ist gesetzlich geregelt.

Die Krankenkassen dürfen Auslandschweizerinnen und -schweizern, die sich wieder in der Schweiz niederlassen, die Aufnahme in die Grundversicherung nicht verweigern und sie dürfen auch keine Vorbehalte (beispielsweise wegen bestehender Krankheiten) anbringen. Die Krankenversicherung muss innerhalb von drei Monaten nach der Wohnsitznahme in der Schweiz abgeschlossen werden. Sie wird rückwirkend auf das Datum der Wohnsitznahme abgeschlossen.

Bestimmte Personen sind von der Pflicht, sich in der Schweiz versichern zu müssen, befreit. Dazu gehören etwa Rentnerinnen und Rentner, die eine Rente von einem EU-Land, aber keine Schweizer Rente beziehen, sowie Personen, die sich zu Ausbildungszwecken in der Schweiz aufhalten und über den gleichen Versicherungsschutz verfügen, wie ihn auch die schweizerische Grundversicherung bietet.

Die Krankenversicherung wird für jedes Familienmitglied (Erwachsene und Kinder) einzeln abgeschlossen. Alle Versicherten bezahlen eine Prämie, die je nach Krankenkasse unterschiedlich ausfallen kann. Die Leistungen der Grundversicherung sind hingegen für alle gleich. Ein Prämienvergleich lohnt sich! Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bietet einen Prämienvergleich im Internet an: www.priminfo.ch.

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