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  • Aus dem Bundeshaus

E-Voting: Arbeiten zur Neuausrichtung schreiten voran

30.09.2021

Seit Mitte 2019 ist es in der Schweiz nicht mehr möglich, elektronisch abzustimmen. Besonders betroffen von der Sistierung des E-Votings sind die Stimmberechtigten in der Fünften Schweiz. Doch die Arbeiten zur Neuausrichtung des E-Voting-Versuchsbetriebs schreiten voran. Im Fokus sind Sicherheit und Transparenz.

Derzeit werden die Anforderungen an die elektronische Stimmabgabe im Bundesrecht überarbeitet und der Bundesrat hat dazu eine Vernehmlassung durchgeführt. Für die Wiederaufnahme der Versuche sollen neue Anforderungen gelten und sicherheitsfördernde Massnahmen umgesetzt werden.

Im Rahmen eines breiten Dialogs wurden Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft in die Neuausrichtung eingebunden. E-Voting-Systeme sollen in Zukunft ständig öffentlich überprüft werden können; die dafür notwendigen Informationen werden öffentlich zugänglich sein (Quellcode, Dokumentation, Prüfberichte, Information über allfällig festgestellte Mängel). Es laufen Bug-Bounty-Programme: Wertvolle Hinweise sollen finanziell entschädigt werden. Unabhängige Expertinnen und Experten prüfen im Auftrag des Bundes, ob die Sicherheitsanforderungen eingehalten werden. Ziel ist es, einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu etablieren. Zur Unterstützung dieses Prozesses soll auch die Zusammenarbeit mit der Wissenschaft weiter verstärkt werden.

Künftig sollen zudem nur noch vollständig verifizierbare E-Voting-Systeme zum Einsatz kommen. Pro Kanton sollen maximal 30 Prozent und schweizweit maximal 10 Prozent der Stimmberechtigten an E-Voting-Versuchen teilnehmen dürfen. Auslandschweizerinnen und -schweizern wie auch Stimmberechtigten mit einer Behinderung soll E-Voting bevorzugt, das heisst ohne Anrechnung an die Limite, angeboten werden können.

Bund, Kantone und der Systemanbieter, die Schweizerische Post, setzen die neuen Anforderungen mit Blick auf eine möglichst baldige Wiederaufnahme des Versuchsbetriebs bereits um. An den rechtlichen Zuständigkeiten ändert sich mit der Revision der Rechtsgrundlagen nichts. Die Kantone entscheiden weiterhin selber, ob und mit welchem System sie ihren Stimmberechtigten E-Voting anbieten wollen, während der Bund den rechtlichen Rahmen setzt und Bewilligungsbehörde ist.  (BK)

Verantwortlich für die amtlichen Mitteilungen des EDA:

Konsularische Direktion, Abteilung Innovation und Partnerschaften
Effingerstrasse 27, 3003 Bern, Schweiz
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