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  • Gesellschaft

«Der Betrag ist eine Geste der Solidarität»

21.09.2018 – Marc Lettau

Luzius Mader* war seitens des Bundes mit der Akte «fürsorgerische Zwangsmassnahmen» betraut. Er zieht insgesamt eine positive Zwischenbilanz.

«Schweizer Revue»: Bis 1980 hatte der Staat vielen Kindern Leid zugefügt. Sind Sie zufrieden mit dem Erreichten in Sachen Wiedergutmachung?

Luzius Mader: Ja, recht zufrieden. Vor allem, weil es im Gegensatz zu früheren Anläufen überhaupt gelungen ist, den politischen Aufarbeitungsprozess in Gang zu bringen. Abgeschlossen ist die Aufarbeitung aber nur in politischer Hinsicht. Die wissenschaftliche und die individuelle Aufarbeitung dauern an.

Sie mussten politisch umsetzbare Lösungen finden. Kann denn das politisch Umsetzbare für die Opfer überhaupt ausreichend gerecht sein?

Weil wir etwas Konkretes erreichen wollten, war es nötig, den politischen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen. Ein erneutes Scheitern wäre verheerend gewesen.

Sie sassen mit Opfern am runden Tisch. War das schwierig?

Ganz zentral war, dass wir uns zuerst um gegenseitiges Vertrauen bemühten. Anfänglich war von Täterseite und Opferseite die Rede. Ich aber machte klar, dass hier nicht Opfer und Täter sitzen, sondern Leute, die zusammen einen Beitrag zur Aufarbeitung leisten wollen.

Für viele veränderte sich damit die Perspektive nicht: Sie mussten als Opfer beim Peiniger – also beim Staat – ihr Gesuch einreichen.

Anders ging es nicht. Irgendeine staatliche Stelle musste sich der Aufgabe annehmen. Das ist auch richtig: Der Staat soll selber hinstehen und sagen, dass Unrecht geschehen ist und er deshalb Verantwortung übernehmen will. Das ist durchaus zentral.

Bis zu 20 000 Menschen hätten den Opferstatus geltend machen können. Eingetroffen sind 9000 Gesuche.

Das entspricht völlig unseren Erwartungen. Die Zahl zeigt auch, dass die Hürden, überhaupt ein Gesuch zu stellen, für die Opfer überwindbar waren.

Anerkannte Opfer erhalten 25 000 Franken: Kann dieser Betrag ein Leben voller Benachteiligung «wiedergutmachen»?

Nein. Ich vermeide stets, von Entschädigung oder Wiedergutmachung zu reden. Der Betrag ist eine Geste der Solidarität. Eine notwendige Geste, weil eine schriftliche Bestätigung des Opferstatus nicht genügen kann. Viele Opfer haben das auch genau so verstanden. Die vielen Dankesbriefe belegen dies.

Wer als Folge des Erlittenen so stark leidet, dass er von der Sozialhilfe lebt, wird das vermutlich auch weiterhin tun.

Genau. Mit 25 000 Franken kann man das Leben nicht grundsätzlich verändern, zumal viele der Bezugsberechtigten bereits betagt sind. Aber der Beitrag ist steuerfrei, er führt beispielsweise nicht zu einer Reduktion von Ergänzungsleistungen. Der Staat soll ja in diesem Fall nicht mit der einen Hand geben und mit der anderen wieder kassieren.

Gehandelt hat bis jetzt der Bund. Doch die Massnahmen, unter denen die Opfer zu leiden hatten, erliessen Gemeinden und Kantone. Die sind jetzt fein raus?

Nein, sind sie nicht. Gemeinden und Kantone haben auch bereits vieles geleistet, zum Beispiel im Bereich ihrer Archive oder beim Aufbau von Anlaufstellen. Zudem haben Gemeinden wie Bern und Köniz substanzielle Beiträge an die Soforthilfe gewährt. Acht Kantone haben zudem bis jetzt Beiträge an die Finanzierung der Solidaritätsbeiträge geleistet. Der Umstand, dass sie sich beteiligen, ist dabei wichtiger als der Betrag.

Sie wurden Ende Mai pensioniert, sind also nicht mehr stellvertretender Direktor des Bundesamtes für Justiz. Somit ist das Thema für Sie abgeschlossen?

Ich werde mich weiterhin mit dem Thema befassen. Ich werde die beratende Kommission zu den Solidaritätsbeiträgen weiterhin präsidieren und werde weiterhin die Interessen des Bundes bei der wissenschaftlichen Aufarbeitung wahrnehmen.

* Luzius Mader war stellvertretender Direktor des Bundesamtes für Justiz und leitete den runden Tisch zugunsten der Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen.

Bild: Luzius Mader:  «Abgeschlossen  ist die Aufarbeitung  nur in politischer Hinsicht.»  Bild Keystone

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Comments :

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    Peter Mattle 22.09.2018 At 00:22
    Ja das ist alles gut und recht, dass es vom Bund aufgearbeitet wird aber jetzt sollte auch die Anerkennung und Auszahlung vorangetrieben werden. Denn die Betroffenen sind alt und gesundheitlich angeschlagen und möchten das noch zu Lebzeiten erhalten. Mit der Fremdplatzierung hat das auch nicht so lange gedauert. Das ging oft sehr schnell und ohne Zeit zu verlieren. Wenn man bedenkt, dass die Behörden einem Kind damit das ganze Leben versaut hat, ist das nur ein Tropfen auf den heissen Stein. Also Herr Mader es ist ja alles dokumentiert und belegbar. Warum wird das so in die Länge gezogen? Wollen Sie noch warten bis noch mehr Leute wegsterben? Damit der Bund wieder möglichst viel Geld zurück geben kann?
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