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  • Politik

7528 Auslandbasler durften nicht wählen

13.01.2017 – Peter Schenk

Im Basler Stadtkanton haben Auslandschweizer kein kantonales Wahlrecht. Anders ist das in den Nachbarkantonen Baselland, Solothurn und Jura sowie in sieben weiteren Kantonen. Eine Ausweitung des Wahlrechts in Basel-Stadt hat der Grosse Rat bisher stets abgelehnt.

Seit Ende 2013 dürfen die Auslandschweizer aus dem Kanton Basel-Stadt an den Ständeratswahlen teilnehmen. Dem klaren Entscheid des Grossen Rats waren heftige Diskussionen vorausgegangen, vor allem die Liberal Demokratische Partei (LDP) hatte gebockt. Sie wehrte sich mit dem Argument, dass nur derjenige mitbestimmen sollte, der auch betroffen sei. Bei einem Wohnsitz in Timbuktu sei das nicht der Fall, sagte André Auderset (LDP) damals für seine Fraktion. Hauptargument für das Wahlrecht der Auslandbasler war aber die Tatsache, dass sie seit 1992 an den Nationalratswahlen teilnehmen dürfen. Da sei es unlogisch, sie von den Ständeratswahlen auszuschliessen. Die Gesetzesänderung wurde schliesslich mit 80 Ja- und sieben Neinstimmen beschlossen.

Die Teilnahme an kantonalen Wahlen bleibt den Auslandbaslern allerdings weiterhin verwehrt. Damit ist der sonst liberale Stadtkanton konservativer als zum Beispiel das Baselbiet, wo Auslandschweizer auch kantonal mitbestimmen dürfen. Genauso ist dies in den Kantonen Solothurn und Jura geregelt. Die Teilnahme auch auf kantonale Wahlen und Abstimmungen auszudehnen, sei laut Regierungssprecher Marco Greiner «verschiedentlich diskutiert, aber vom Grossen Rat bisher abgelehnt worden». Bei den Regierungsrats- und Grossratswahlen vom vergangenen Oktober hatten die 7528 Ex-Basler, die 2015 erstmals an den Ständeratswahlen teilnehmen durften, also immer noch nichts zu sagen.

Eine Stimme durch die Volksabstimmung

Das ist nicht überall so. Denn in der Schweiz gibt es zehn Kantone, in denen Auslandschweizer an kantonalen Wahlen abstimmen dürfen. Im Nachbarkanton Solothurn geht dies auf eine Volksabstimmung von 1980 zurück und im Baselbiet ist das entsprechende Gesetz seit 1981 in Kraft. 1978 wurde das Thema laut Staatskanzlei Basel-Landschaft dreimal im Landrat diskutiert. Im Jura besteht die Regelung seit der Kantonsgründung im Jahre 1979. Zürich hingegen beschränkt das Wahlrecht wie Basel auf die Ständeratswahlen.

Am restriktivsten beim Wahlrecht für Auslandschweizer ist in der Nordwestschweiz der Kanton Aargau. Hier dürfen die 7005 registrierten Auslandschweizer lediglich an den Nationalratswahlen teilnehmen. Die Beteiligung an den Ständeratswahlen ist nur möglich, wenn dies die kantonale Gesetzgebung vorsieht, was sie nicht tut. Seine ablehnende Haltung begründete der Aargauer Regierungsrat im November 2012 in seiner Antwort auf eine von Kim Lara Schweri (Grüne) eingereichte Interpellation, die nur von einem weiteren Ratsmitglied unterzeichnet worden war.

Dort hiess es in Bezug auf Schweizer, die sich vor längerer Zeit oder permanent im Ausland niedergelassen haben: «Der Konnex zum Aargau löst sich mit der Zeit auf und kantonale Sach- wie Wahlgeschäfte dürften bedeutend weniger interessieren als solche unseres Landes. Teilweise sind diese Stimmberechtigten nicht mehr der deutschen Sprache mächtig.»

«Es braucht einen Bezug»

Ähnlich argumentiert im Hinblick auf das kantonale Wahlrecht für Auslandschweizer der ehemalige Basler Regierungspräsident Guy Morin (Grüne): «Für kantonale Wahlen braucht es einen Bezug, den man verliert, wenn man länger weg ist.» Ein weiteres Argument: Basel sei ein Stadtkanton, und er könne sich nicht vorstellen, dass Auslandschweizer in anderen Städten mitbestimmen dürfen.

Offener zeigt sich der bürgerliche Regierungsrat Baschi Dürr. Er könne zwar persönlich die Argumentation nachvollziehen, «dass es etwas merkwürdig ist, wenn ein Auslandbasler in Argentinien über die Neugestaltung eines Platzes in Basel mitbestimmen kann, nicht aber ein Baselbieter oder ein Ausländer in Basel, der täglich darüber fährt.» Dennoch könne er sich eine Änderung vorstellen und schreibt: «Ich verschliesse mich nicht grundsätzlich der Idee eines generellen baselstädtischen Auslandschweizerstimmrechts, sollte diese aus den Reihen des Grossen Rates einmal aufkommen.»

Peter Schenk ist Redaktor der «bz Basel»

Bild  Auslandschweizer aus dem Kanton Basel-Stadt dürfen weiterhin nur an nationalen Wahlen teilnehmen. Im Bild: Wahllokal im Basler Rathaus. Foto Keystone

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Comments :

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    Marie Knödler, Tübingen 23.01.2017 At 22:26
    Pourquoi ne pas continuer de faire confiance aux Suisses de l'étranger?
    Lorsque j'ai quitté le pays pour mes études j'étais toujours très liée au canton de Neuchâtel. Je sentais légitime de participer au votations. Suite à ma deuxième expatriation il y a 12 je me suis de plus en plus abstenu de voter au niveau cantonal et communal. La distance, la réalité se cachant derrière les objets de vote et la difficulté de bien s'informer. Aujourd'hui je souris en voyant des amis d'enfance s'engager en politique tout en m'abstenant de moi-même.
    La Suisse vit de la responsabilisation de ses citoyens. Gardons confiance en notre bon sens en Suisse comme à l'étranger.
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  • user
    Ernst Ruetimann , Trang 21.01.2017 At 08:23
    Da geh ich einig , dass Auslandschweizer die Beziehung zu Gemeinde- und Kantonalabstimmungen verlieren . Aber es sollte doch moeglich sein , dass a l l e Auslandschweizer an eidgenoessschen Sachabstimmungen und Wahlen sich beteiligen duerfen , da es ab und zu Einfluss hat auf das Leben der Schweizer in der Fremde . Es fehlt da nur an dem noetigen Willen das zu organisieren .-
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  • user
    Esther Lutz Donaldson 16.01.2017 At 17:33
    Est-ce quelqu'un à réfléchi au problème des frontaliers Suisses? Ils ont un lien étroit avec la Suisse et souvent (selon le canton) sont imposés à la source en Suisse. Donc ils devraient avoir leur mot à dire.
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