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Referendum gegen das Covid-19-Gesetz

Für die Abfederung der negativen Effekte der Corona-Pandemie hat der Bundesrat, gestützt auf das Epidemiengesetz sowie das Notrecht, diverse Massnahmen und Formen der Hilfe beschlossen.

Wegen der befristeten Geltungsdauer des Notrechts auf sechs Monate hat er mit dem Covid-19-Gesetz eine rechtliche Grundlage für seine Corona-Politik geschaffen und sofort in Kraft gesetzt. Ein Komitee hat gegen dieses Gesetz das Referendum ergriffen. Es hält das Vorgehen des Bundesrats für vorschnell. Der bundesrätlichen Corona-Politik fehle die Zustimmung des Volkes.

Das Referendumskomitee lastet dem Gesetz beispielsweise an, es lasse viele Widersprüchlichkeiten in der Umsetzung offen und diene damit der Wirtschaft nicht wirklich. Schliesslich werden auch fehlende Kontrollmöglichkeiten und eine schleichende Umverteilung der Macht weg vom Souverän hin zur Exekutive kritisiert.

Bundesrat und Parlamentsmehrheit sind der Ansicht, dass das Gesetz nach demokratischen Prinzipien entstanden ist und der Sicherstellung von Hilfeleistungen für die von der Pandemie Betroffenen dient. Bei einer Ablehnung würde das Gesetz per 25. September 2021 ausser Kraft gesetzt, und es könne eine grosse Ungewissheit über das weitere Vorgehen entstehen.

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