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Freiwillige AHV 2021

Fristverlängerungen für das Einreichen von Dokumenten

Gute Neuigkeiten für alle Auslandschweizer:innen, die an die freiwillige AHV beitragen. Die Verordnung über die freiwillige Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (VFV) wurde per 1. Januar 2021 in einigen Punkten angepasst. So wurde unter anderem die Frist für das Einreichen von Dokumenten verlängert. 

Die in Art. 14 b VFV geregelte Frist wird vom 31. Januar auf den 31. März verlängert. Dies bedeutet, dass die Unterlagen, welche zur Beitragsfestlegung benötigt werden, neu bis zum 31. März eigereicht werden können. Mit dieser Fristverlängerung wird der besonderen Situation im Ausland (Entfernung, Postzustellung, Beschaffung von Dokumenten etc.) Rechnung getragen. Die Frist für die Einreichung des Steuerbescheids wird in diesem Rahmen ebenfalls verlängert, dies bis zum 31. August.


Brexit: Schweizer Auswanderer:innen nach UK können neu der freiwilligen AHV beitreten

Für Personen, welche ab dem 1. Januar 2021 die Schweiz Richtung Vereinigtes Königreich (UK) verlassen, gibt es neu die Möglichkeit, der freiwilligen AHV beizutreten. Die Beitrittsvoraussetzungen sind die gleichen, die bereits für andere Nicht-EU-Länder gelten. Für Personen, die sich bereits vor dem 1. Januar 2021 im Vereinigten Königreich aufgehalten haben, gibt es keine Änderungen.
 

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