Reform der Ergänzungsleistungen
Am 10.09.18 beschloss der NR mit 113 zu 79 Stimmen bei 3 Stimmenthaltungen, auf seine Entscheidung, Art. 4. Abs. 1 der Reform der Ergänzungsleistungen rückgängig zu machen, zurückzukommen und die geltenden Bestimmungen beizubehalten. Im vergangenen März akzeptierte der NR einen Vorschlag, der darauf abzielte, dass mindestens 10 Jahre AHV-Beiträge gezahlt haben müsse, wer Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben wolle. Eine Regelung, die vor allem Auslandschweizer diskriminiert hätte.
Die Auslandschweizer wären direkt betroffen gewesen. Indem sich der NR in dieser Frage auf die Seite des SR gestellt hat, hat er sich für den Status quo ausgesprochen und die grosse Bedeutung der Auslandschweizer berücksichtigt, indem er ihnen die gleiche Behandlung gewährt wie ihren Landsleuten im Inland (Art. 8 der Bundesverfassung). Diese Entscheidung trägt auch der zunehmenden internationalen Mobilität unserer Mitbürger Rechnung.
|