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Abstimmungen vom 28. November 2021: über drei Vorlagen wird abgestimmt

Die Schweizer Stimmberechtigten entscheiden über die «Pflegeinitiative», die «Justiz-Initiative» und die Änderung vom 19. März 2021 des Covid-19-Gesetzes.

«Pflegeinitiative»

Am 28. November entscheidet die Schweizer Stimmbevölkerung über die «Pflegeinitiative». Angesichts der grossen Herausforderungen verlangt die Initiative, dass Bund und Kantone die Pflege fördern. Um die Qualität erhalten zu können, braucht es mehr ausgebildete Pflegefachkräfte, und diese müssen länger im Beruf bleiben.      

Für Bundesrat und Parlament geht die Initiative zu weit, insbesondere in Bezug auf die Regelung der Arbeitsbedingungen durch den Bund. Sie stellen einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber, mit welchem mehr Pflegende ausgebildet werden und diese mehr Kompetenzen erhalten, ohne dass Kosten und Prämien deswegen steigen.       

Das Initiativkomitee betont den längst bestehenden Pflegenotstand: zu wenige Pflegende werden ausgebildet, zu viele verlassen den Beruf nach wenigen Jahren. Für die Initiantinnen und Initianten ist der indirekte Gegenvorschlag des Parlaments ungenügend, weil es an Massnahmen mangelt, die Pflegenden länger für den Beruf zu begeistern.     

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«Justiz-Initiative»

Am 28. November entscheidet die Schweizer Stimmbevölkerung über die «Justiz-Initiative». Die Initianten fordern ein neues Wahlverfahren für Bundesrichterinnen und Bundesrichter: Diese sollen künftig durch das Los bestimmt werden. Aktuell wählt das Parlament die Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Abstand von sechs Jahren unter Berücksichtigung der angemessenen Vertretung der politischen Parteien (Parteienproporz).         

Gemäss des Initiativkomitees wird die richterliche Unabhängigkeit durch dieses Wahlverfahren eingeschränkt, da die Bundesrichterinnen und Bundesrichter eine Nichtwiederwahl fürchteten. Kritisiert wird auch, dass Parteilose keine Aussicht auf eine Wahl hätten.

Bundesrat und Parlament halten das Losverfahren zur Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter für ungeeignet und zufällig statt demokratisch. Es gäbe keine Hinweise auf befangene Urteile der Bundesrichterinnen und Bundesrichter, das heutige System habe sich bewährt.

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«Covid-19-Gesetz»

Am 28. November entscheidet die Schweizer Stimmbevölkerung über die Änderung vom 19. März 2021 des Covid-19-Gesetzes. Wegen der befristeten Geltungsdauer des Notrechts auf sechs Monate hat der Bundesrat mit dem Covid-19-Gesetz eine rechtliche Grundlage für seine Corona-Politik geschaffen und sofort in Kraft gesetzt. Die Änderung des Gesetzes im März 2021 ermöglichte ausgeweitete Finanzhilfen,  die Weiterentwicklung des Contact-Tracings, die Förderung von Covid-Tests und deren Kostenübernahme durch den Bund sowie die Schaffung der gesetzlichen Grundlage für das vom Bund verlangte Covid-Zertifikat für Genesene, Geimpfte und negativ Getestete.

Bundesrat und Parlament empfehlen die Annahme des Gesetzes und argumentieren, dass damit  Unterstützungslücken geschlossen und Auslandsreisen und die Durchführung von Veranstaltungen durch das Covid-Zertifikat vereinfacht würden.   

Das Referendumskomitee ist der Ansicht, dass die bestehenden Gesetze ausreichen und die Gesetzesänderung vom März 2021 unnötig und extrem sei; es wird eine Spaltung der Schweiz und die massive Überwachung von allen befürchtet.

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