Menu
stage img

Covid-19 in der Schweiz: Aufhebung der meisten Massnahmen

Zuletzt aktualisiert am 18. Februar 2022

Die Auslandschweizer-Organisation stellt hier die wichtigsten Informationen und weiterführende Links zur Covid-19-Impfung und Zertifikaten für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer zur Verfügung.  

An seiner Sitzung vom 16. Februar 2022 hat der Bundesrat die Aufhebung fast aller Covid-19-Massnahmen ab dem 17. Februar 2022 beschlossen.

  • Die Maskenpflicht entfällt, ausser im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen.
  • Die Zertifikatspflicht für viele öffentliche Einrichtungen, Betriebe und Veranstaltungen entfällt.
  • Weiterhin müssen sich positiv getestete Personen in Isolation begeben.

Die Coronasituation verändert sich nach wie vor stetig. Aus diesem Grund beobachtet der Bundesrat die Entwicklungen fortlaufend und passt seine Massnahmen konstant an die aktuelle Situation an.

Anerkennung von Impfstoffen und Zertifikaten

In der Schweiz sind die mRNA-Impfstoffe von Pfizer/BioNTech (Comirnaty®) sowie Moderna (Spikevax®) verfügbar, sowie der vektorbasierte Impfstoff von Janssen (COVID-19 Vaccine Janssen®). Das Schweizer Covid-Zertifikat wird seit dem 20. September 2021 auch für Menschen mit Wohnsitz in der Schweiz oder für Einreisende ausgestellt, welche mit einem von der European Medicines Agency (EMA) zugelassenen und weiteren WHO-zugelassenen Impfstoffen im Ausland geimpft sind. Für die Impfstoffe von Sinovac und Sinopharm kann ab Ende November 2021 ein nur in der Schweiz gültiges Zertifikat für 30 Tage beantragt werden.

Die Auslandschweizer-Organisation ist erfreut, dass ihre Bestrebungen um die Anerkennung von Impfstoffen und Zertifikaten für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer zu konkreten Lösungen geführt haben.

Covid-19-Impfung in der Schweiz für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer

Grundsätzlich haben sich die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer an die Impfstrategie ihres Wohnlandes zu halten.

Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sowie ihre engsten Familienangehörigen können sich in der Schweiz impfen lassen, auch wenn sie über keine Schweizer Krankenversicherung verfügen. Ebenfalls können sich Grenzgängerinnen und Grenzgänger ohne Schweizer Krankenversicherung in der Schweiz impfen lassen. Dies hat das Bundesrat Ende August 2021 entschieden, nachdem die Auslandschweizer-Organisation mehrmals Bundespräsident Guy Parmelin über die Bedenken und Besorgnis vieler Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer informiert hatte.

top